2019 sanierte und ausgestattete Wohnung mit Zugang zum Kanal in Hamburg-Barmbek
möblierte Wohnung, Hamburg-Barmbek, Burmesterstraße
- Wohnraum
- Küche
- Schlafzimmer
- Bad
- Grundriss










































































Details
- Internet
- Fernseher
- Waschmaschine
- Geschirrspüler
- Nur für Nichtraucher
Details
- Miete:
- 1480 €/Monat
- Kaution:
- 1,5 Monatsmieten
- Geeignet für:
- 2 Personen
- Größe:
- 49 m², 2 Zimmer
- Haustiere:
- nicht erlaubt
Details Wohnung
Wohnzimmer, Schlafzimmer, Wohnküche (separater Raum), bodengleiche Dusche, Baujahr 1938, Wohnung, 1. Etage, Holzdielenboden, Zentralheizung, Nichtraucherwohnung
Details Ausstattung
WLAN, Rundfunkgebühr inkl, Flat-TV, Kabelanschluss, Waschmaschine im Hauswirtschaftsraum, Geschirrspüler, Geschirrtücher, Essgeschirr, Espressomaschine, Wasserkocher, Toaster, Kochgeschirr, Mikrowelle, Dunstabzug, Cerankochfeld (4 Kochfelder), Backofen, Doppelbett
Umgebung
Barmbek ist ein zentral gelegener Stadtteil mit hervorragender Infrastruktur. Das kulturelle Angebot ist bunt, im Museum der Arbeit z.B. gibt es viele Veranstaltungen. Zum Stadtpark sind es ca. 1 Kilometer. Die Wohnung liegt in einer Seitenstraße am Barmbeker Kanal. Am Osterbekkanal gibt es einen Bootsverleih mit nettem Cafe. An der Fuhlsbüttlerstraße oder Jarrestraße findet man viele Geschäfte des täglichen Bedarfs.
Beschreibung
Die komplett ausgestattete 2-Zimmer-Wohnung befindet sich in der 1. Etage eines typischen Hamburger Rotklinker von 1938. Die Wohnung ist sehr gepflegt und wurde Ende 2019 komplett saniert, u.a. wurde der original Pitchpine Dielenboden wurde abgeschliffen und geölt. Hinter dem Haus befindet sich eine gemeinschaftliche genutzte Grünfläche mit altem Baumbestand und Zugang zum Kanal. Im Januar 2023 wurde ein neuer Balkon angebaut (nicht auf den Fotos zu sehen).
Das Wohnzimmer ist mit einem grauen Ecksofa, einem roten Sessel (auf den Fotos ist ein anderer Sessel zu sehen), einem Schreibtisch und einem TV Board ausgestattet. Ein Flat TV mit Kabelanschluss ist vorhanden. In der Wohnküche (ca. 9.3 m2) gibt es eine moderne Einbauzeile mit einem Herd mit Cerankochfeld (4 Kochfelder) und Dunstabzugshaube, einer Mikrowelle, einem Kühl-Gefrierkombination und einem Backofen. Eine Spülmaschine ist ebenso vorhanden. Diverse Küchengeräte, Kochgeschirr, Essgeschirr und Geschirrtücher werden zur Verfügung gestellt. Ein schöner alter Tisch mit 2 Stühlen bietet Platz zum Essen oder Arbeiten.
Das großzügige Schlafzimmer ist mit einem Doppelbett ausgestattet (160x200) und verfügt über eine Komfortmatratze. Bettdecken, Kopfkissen sowie Bettwäsche werden gestellt. Das Badezimmer wurde Ende 2019 komplett modernisiert und ist in Weiß-Anthrazit gehalten. Es verfügt über ein großes Fenster und eine bodengleiche Dusche mit Rainshower Duschkopf und WC. Handtücher werden gestellt. Im Flur befindet sich eine Garderobe. Außerdem gibt es eine Abstellkammer. Hier befindet sich die Waschmaschine und eine Trockenvorrichtung.
Die möblierte Wohnung ist für maximal 2 Personen geeignet. Leider ist sie nicht geeignet für eine Wohngemeinschaft. Ein Hund oder eine Katze sind nicht erlaubt.
In der Miete enthalten sind die Nebenkosten als Pauschale und die Rundfunkgebühr. Ein Internetanschluss (WLAN) kann genutzt werden. Für die Endreinigung wird ein Pauschalbetrag von € 195,00 veranschlagt (bei normaler Verschmutzung).
Energieausweis
Energieausweistyp: Verbrauchsausweis
Energiekennwert: 108.00kWh/(m²⋅a)
Befeuerung/Energieträger: Fernwärme
Energieeffizenzklasse: D
Baujahr: 1938
Weitere Infos
Wie schnell finde ich eine möblierte Wohnung?
Das kommt darauf an, wie schnell Sie sich entscheiden. Melden Sie sich zum Beispiel morgens mit einem konkreten Buchungswunsch bei uns an, können Sie sehr wahrscheinlich schon am gleichen Tag den Mietvertrag für Wohnen auf Zeit unterschreiben.
Anmeldeformular Wohnung suchen →
Kann ich die Wohnung auf Zeit sofort buchen?
Sie möchten die möblierte Wohnung sofort buchen? Viele Vermieter sind damit einverstanden, dass ihre Wohnung ohne Besichtigung gemietet wird. Schicken Sie uns den Suchauftrag und teilen Sie uns Ihren Buchungswunsch mit – wir regeln alles für Sie. Sobald der Vermieter einverstanden ist, bekommen Sie Ihre Buchungsbestätigung und wir erstellen den Mietvertrag. Als Agentur direkt vor Ort in Hamburg, sind uns alle Wohnungen bekannt und von uns fotografiert worden.
Kann ich die Wohnung auf Zeit vorher besichtigen?
Sie sind schon in Hamburg und möchten die Wohnung gerne erstmal besichtigen? Auch das ist möglich! Hier entscheidet der Vermieter oder die Vermieterin, ob City-Wohnen den Besichtigungstermin organisiert oder er/ sie selbst. Besichtigungstermine sind immer individuell und nur für Sie. Sammeltermine mit vielen Wohnungsbewerbern gibt es bei uns nicht.
Wie setzt sich die Miete zusammen?
Die Mieten werden in der Regel inklusive aller Nebenkosten aufgeführt. Wenn nicht, ist dies im Exposee vermerkt. Bei Pauschalmieten erfolgt keine weitere Abrechnung nach Verbrauch. Manchmal werden Verbrauchskosten als Vorauszahlung angesetzt, zum Beispiel für Strom und Wasser, diese werden nach Verbrauch abgerechnet. Nach Ihrer Anmeldung bei City-Wohnen erhalten Sie ein ausführliches Exposee mit allen Informationen zur Miete.
Weitere Informationen zum Mietpreis finden Sie hier: Mietpreis möblierte Wohnung →
Muss ich eine Provision zahlen?
Nein, die Wohnungsvermittlung ist gemäß §1 Abs. 1a WohnVermittG kostenfrei für Mieter und Mieterinnen.
Information zum Rundfunkbeitrag
Der Rundfunkbeitrag ist meistens inklusive. Falls nicht, müssen Sie sich selbst um den Rundfunkbeitrag kümmern und die Wohnung selbst anmelden. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn kein Radio oder Fernsehgerät in der Wohnung vorhanden ist. Der Beitrag beträgt zurzeit € 18,36 pro Monat und pro Wohnung, es wird quartalsweise abgerechnet. (Stand 01/23).
Lesen Sie mehr über den Rundfunkbeitrag →
Welchen Service bietet City-Wohnen?
Vermietende entscheiden sich für ein bestimmtes Servicepaket von City-Wohnen. Danach richtet sich unser Service. Abhängig vom ausgewählten Servicepaket, werden zum Beispiel Besichtigungen oder Wohnungsübergaben entweder durch das Team von City-Wohnen oder vom Wohnungsanbieter persönlich durchgeführt.
Wo bekomme ich die Wohnungsgeberbestätigung?
Generell gilt, dass eine Anmeldung bei der Hamburger Behörde bei allen möblierten Wohnungen von City-Wohnen möglich ist. Dazu sind Vermietende gesetzlich verpflichtet. Meistens bereiten wir die Wohnungsgeberbestätigung komplett vor.
Lesen Sie mehr über die Wohnungsgeberbestätigung →
Hinweis Grundriss
Unsere Grundrisse sind lediglich eine Orientierungshilfe um schnell sehen zu können, wie die Räume angeordnet sind und wo sich zum Beispiel der Balkon befindet. Die Angaben sind nicht verbindlich und nicht maßstabsgetreu. Die Grundrissvorlage wurde City-Wohnen durch die Vermieterin oder den Vermieter zur Verfügung gestellt und von uns überarbeitet und standardisiert.
Aktualität und Verfügbarkeit der Wohnung
Unser Angebot wird mehrmals täglich aktualisiert. Dennoch kann City-Wohnen Hamburg die Verfügbarkeit nicht gewährleisten, eine Zwischenvermietung, Direktbuchung oder Datenänderung bleibt vorbehalten. Wir schauen aber gerne für Sie weiter um die perfekte Wohnung für Sie zu finden.
Haftung für Angaben
Alle Angaben basieren auf Angaben der Vermieter:innen. City-Wohnen übernimmt daher keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Insbesondere die Angaben zur Wohnfläche bzw. Nutzfläche sind nicht durch ein eigenes Aufmaß oder eine eigene Wohnflächenberechnung kontrolliert worden.
Alle Wohnungen werden bei der Erstbeauftragung durch City-Wohnen fotografiert. In einigen Fällen werden eigene Fotos der Vermietenden veröffentlicht, falls der Fototermin nicht direkt nach der Beauftragung stattfindet. Eine unmittelbare Prüfung vor der Wohnungsübergabe ist abhängig vom durch Vermieter:innen ausgewählten Servicepaket. Die Angaben zum Baujahr sind nicht durch eine Einsicht in die Bauakte überprüft worden.
Energieausweis
City-Wohnen Hamburg haftet nicht für Angaben zum Energieausweis. Diese Informationen können nicht überprüft werden. Unvollständige Daten, bzw. abgelaufene Energieausweise sind von der Vermieterin/ vom Vermieter so schnell wie möglich zu ergänzen bzw. zu ersetzen.