Wann ist eine Wohnungsgeberbestätigung notwendig?
Vermieter:innen müssen den Einzug einer Mieterin oder eines Mieters für die Wohnsitzanmeldung beim Einwohnermeldeamt bestätigen. Geregelt ist dies im Bundesmeldegesetz. Diese Pflicht gilt auch bei der Vermietung einer möblierten Wohnung. Die Wohnungsgeberbestätigung muss rechtzeitig ausgestellt und unterschrieben werden, damit die Anmeldefrist von zwei Wochen eingehalten werden kann.
Ausnahmen bei der Pflicht zum Anmelden in Hamburg
Das Anmelden in Hamburg ist allerdings erstmal nicht notwendig, wenn man bereits in Deutschland gemeldet ist und die Interimswohnung kürzer als sechs Monate mietet. Für Menschen, die nicht in Deutschland gemeldet sind, ist diese Frist kürzer und gilt bereits ab einem Mietvertrag von drei Monaten.
Stellt City-Wohnen eine Wohnungsgeberbestätigung zur Verfügung?
Das hängt vom gebuchten Servicepaket der Vermietenden ab. Wurde für die Wohnung das Servicepaket plietsch oder kommood gebucht, bereiten wir eine Wohnungsgeberbestätigung vor. Diese erhalten Mietende zusammen mit dem Mietvertrag und muss nur noch von der Vermieterin oder vom Vermieter unterschrieben werden. Wir weisen darauf hin, dass einige Bezirksämter das Formular der Stadt Hamburg bevorzugen. Dieses wird nicht von uns aufbereitet und ist online auf hamburg.de verfügbar.
Was passiert, wenn die Wohnungsgeberbestätigung nicht erteilt wird?
Vermieter:innen haben eine Mitwirkungspflicht. Es droht ein Bußgeld von bis zu € 1000,-. Bei Falschaussagen droht sogar ein Bußgeld von bis zu € 50.000,-.
Darf die Meldebehörde eine Auskunft verlangen?
Ja, das darf sie. Auf Anfrage der Behörde müssen Vermieter:innen mitteilen, wer bei ihnen wohnt oder gewohnt hat und die Ein- und gegebenenfalls auch die Auszugsdaten nennen.
Was wird mit dieser Regelung bezweckt?
Das Melderecht soll bundesweit harmonisiert werden, Verwaltungsabläufe werden vereinfacht beziehungsweise vereinheitlicht und Bürokratiekosten sollen gesenkt werden. Durch diese Vermieterbescheinigungen sollen auch Scheinanmeldungen leichter aufgedeckt werden können.
Muss der Auszug aus der Wohnung auch bestätigt werden?
Eine Abmeldung ist nur noch in bestimmten Fällen erforderlich. Der Auszug muss nicht mehr bestätigt werden, wenn man eine neue Wohnung in Deutschland bezieht. Geht man ins Ausland, oder möchte man eine Nebenwohnung abmelden, gilt eine Abmeldefrist von zwei Wochen nach Auszug. Man kann sich frühestens eine Woche vor dem Auszug abmelden.