Formales - Was ist wichtig beim Wohnen auf Zeit?
Die Wohnungsgeberbestätigung bekommen Sie von uns! Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter muss dann nur noch kurz unterschreiben.

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Kostenlose Haftpflichtversicherung für Mietsachen
Bei Mietzeiträumen bis zu einem Jahr erhalten Sie über uns automatisch eine kostenlose Haftpflichtversicherung für Mietsachen. Diese Versicherung bieten wir als Service an, da viele Haftpflichtversicherungen bei Schäden am gemietetem Inventar nicht haften.
Wohnungsgeberbestätigung für die Anmeldung bei der Meldebehörde
Sobald Sie in Ihr neues Zuhause auf Zeit eingezogen sind, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden. Eine Anmeldung ist allerdings erstmal nicht notwendig, wenn Sie bereits in Deutschland angemeldet sind und Ihre Wohnung für einen kürzeren Zeitraum als sechs Monaten mieten. Sind Sie im Ausland gemeldet, gilt die Meldepflicht ab einem Zeitraum von drei Monaten.
Die Wohnungsgeberbestätigung stellen wir Ihnen zusammen mit dem Mietvertrag aus und muss nur noch von Ihrer Vermieterin bzw. Ihrem Vermieter unterzeichnet werden.
Zweitwohnung und absetzbare Kosten
Benutzen Sie die möblierte Wohnung in Hamburg als Zweitwohnung, zum Beispiel weil Sie beruflich pendeln müssen, können sämtliche Kosten für den Zweitwohnsitz im Rahmen der sogenannten doppelten Haushaltsführung steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass es berufliche Gründe für den zweiten Wohnsitz gibt und dass die Zweitwohnung "weniger als halb so weit" vom Arbeitsplatz entfernt ist, als der Hauptwohnsitz. Ansonsten ist nicht relevant, ob die Wohnung notwendig oder angemessen ist.
Umzugskosten können nicht geltend gemacht werden, wenn der Zweitwohnsitz berufsbedingt gemietet wird und der Lebensmittelpunkt nicht verlagert wird.
Rundfunkgebühren
Für jede Wohnung muss eine Rundfunkgebühr gezahlt werden. Dabei ist es egal, wie viele Personen in der Wohnung wohnen und ob Geräte vorhanden sind bzw. genutzt werden. Meistens ist diese Gebühr in der Miete enthalten und oft ist die Rundfunkbeitragsnummer im Mietvertrag aufgeführt. Falls noch keine Rundfunkgebühr für Ihre Wohnung gezahlt wird, müssen Sie sich selbst anmelden und die Kosten tragen.