Mit Liebe zum Detail eingerichtetes Penthouse in Hamburg-Hoheluft mit 40qm Dachterrasse und Blick bis zur Elbphilharmonie
möblierte Wohnung, Hamburg-Hoheluft, Moltkestraße
- Wohnraum
- Küche
- Schlafzimmer
- Bad
- Grundriss
























































Details
- Internet
- Waschmaschine
- Fahrstuhl
- Balkon/Garten
- Nur für Nichtraucher
Details
- Miete:
- 1700 €/Monat
- Kaution:
- 1,5 - 2 Monatsmieten
- Verfügbarkeit:
- 01.12.2026
- Mietdauer:
- 6 - 12 Monate
- Geeignet für:
- 2 Personen
- Größe ca.:
- 46 m², 2 Zimmer
- Haustiere:
- nicht erlaubt
Details Wohnung
Wohnzimmer, Schlafzimmer, offene Küche (integriert im Wohnbereich), Tageslicht, Baujahr 1997, Wohnung, 5. Etage, Lift, Dachterrasse, Parkettboden, Zentralheizung, Nichtraucherwohnung
Details Ausstattung
DSL, WLAN, Rundfunkgebühr inkl, Waschmaschine im Hauswirtschaftsraum, Wasserkocher, Mixer, Essgeschirr, Geschirrtücher, Kochgeschirr, Induktionskochfeld (4 Kochfelder), Backofen, Backofen, Doppelbett
Umgebung
Ein Mix aus kleinen Boutiquen, Bars, Cafés, Restaurants mit Gastronomie aus aller Welt! Ein lebendiges Viertel, dabei phantastisch angebunden: Flughafen, UKE, Hauptbahnhof, Hafen sind sehr gut zu erreichen. Auch gibt es viele Parks und Grünflächen in der unmittelbaren Umgebung. Hamburgs beste Fitness Clubs, die Kaifu Lodge und das Meridian Spa sind fußläufig erreichbar.
Beschreibung
In perfekter Lage mitten in Hamburg-Hoheluft. Lichtdurchflutete Penthouse-Wohnung (Wohnfläche 36 qm) mit Blick auf die Elbphilharmonie und über die Dächer Hamburgs. Das Highlight der Wohnung ist die umlaufende 40qm Dachterrasse mit Holzboden und Rundumblick über Hamburg, man kann bis zu den Kränen im Hafen sehen. Das Penthouse befindet in der 5. Etage eines Mehrfamilienhauses von 1997. Es gibt einen Fahrstuhl bis in die 3. Etage.
Die Wohnung wurde 2021 aufwendig renoviert und liebevoll neu eingerichtet. Die hochwertige Möblierung ist eine geschmackvolle Mischung aus Maßanfertigungen und Designstücken. Im Wohnzimmer ist helles Parkett verlegt und im Schlafzimmer ein Teppichboden aus Wolle. Aufgeteilt ist das Penthouse in einen Wohnbereich mit offener Küche und ein Schlafzimmer (0,5 Zimmer).
Der Wohnbereich ist durch die großen Fenster zur Dachterrasse und wie die gesamte Wohnung sehr hell. Gegenüber den Fenstern befindet sich ein Sofa. Der Esstisch, der auch als Arbeitsplatz dienen kann, ist bei Bedarf ausziehbar und bietet bis zu acht Personen Platz. Auch die Küche wurde 2021 neu ausgestattet und verfügt über einen Induktionsherd mit Backofen, eine Spülmaschine und eine Kühl-/Gefrierkombination.
Ins Schlafzimmer wurde passgenau ein Doppelbett (140x200) mit sehr geräumigen Bettkästen eingefügt. Das Badezimmer hat eine Badewanne mit Duschwand und ein Dachfenster, welches sich elektronisch öffnen lässt. Die Waschmaschine befindet sich in einem separaten Waschraum im 4. Stock.
Die möblierte Wohnung ist für maximal 2 Personen geeignet. Leider ist sie nicht geeignet für eine Wohngemeinschaft. Ein Hund oder eine Katze sind nicht erlaubt. Die Miete beinhaltet bereits folgende Kosten: Heizung-Pauschale, Wasser-Pauschale, Strom-Pauschale Der Rundfunkbeitrag ist inklusive. Ein Internetanschluss (DSL / WLAN / 16 Mbit) kann genutzt werden. Am Ende der Mietzeit wird eine Endreinigung in Rechnung gestellt.
Sind Sie interessiert an dieser Wohnung?
Wohnung anfragenEnergieausweis
Energieausweistyp: Verbrauchsausweis
Energiekennwert: 54.00kWh/(m²⋅a)
Befeuerung/Energieträger: Erdgas schwer
Energieeffizienzklasse: B
Baujahr: 1997
Weitere Infos
Wie schnell finde ich eine möblierte Wohnung?
Das kommt darauf an, wie schnell Sie sich entscheiden. Melden Sie sich zum Beispiel morgens mit einem konkreten Buchungswunsch bei uns an, können Sie sehr wahrscheinlich schon am gleichen Tag den Mietvertrag für Wohnen auf Zeit unterschreiben.
Anmeldeformular Wohnung suchen →
Kann ich die Wohnung auf Zeit sofort buchen?
Sie möchten die möblierte Wohnung sofort buchen? Viele Vermieter sind damit einverstanden, dass ihre Wohnung ohne Besichtigung gemietet wird. Schicken Sie uns den Suchauftrag und teilen Sie uns Ihren Buchungswunsch mit – wir regeln alles für Sie. Sobald der Vermieter einverstanden ist, bekommen Sie Ihre Buchungsbestätigung und wir erstellen den Mietvertrag. Als Agentur direkt vor Ort in Hamburg, sind uns alle Wohnungen bekannt und von uns fotografiert worden.
Kann ich die Wohnung auf Zeit vorher besichtigen?
Sie sind schon in Hamburg und möchten die Wohnung gerne erstmal besichtigen? Auch das ist möglich! Hier entscheidet der Vermieter oder die Vermieterin, ob City-Wohnen den Besichtigungstermin organisiert oder er/ sie selbst. Besichtigungstermine sind immer individuell und nur für Sie. Sammeltermine mit vielen Wohnungsbewerbern gibt es bei uns nicht.
Wie setzt sich die Miete zusammen?
Die Mieten werden in der Regel inklusive aller Nebenkosten aufgeführt. Wenn nicht, ist dies im Exposee vermerkt. Bei Pauschalmieten erfolgt keine weitere Abrechnung nach Verbrauch. Manchmal werden Verbrauchskosten als Vorauszahlung angesetzt, zum Beispiel für Strom und Wasser, diese werden nach Verbrauch abgerechnet. Nach Ihrer Anmeldung bei City-Wohnen erhalten Sie ein ausführliches Exposee mit allen Informationen zur Miete.
Weitere Informationen zum Mietpreis finden Sie hier: Mietpreis möblierte Wohnung →
Muss ich eine Provision zahlen?
Nein, die Wohnungsvermittlung ist gemäß §1 Abs. 1a WohnVermittG kostenfrei für Mieter und Mieterinnen.
Information zum Rundfunkbeitrag
Der Rundfunkbeitrag ist meistens inklusive. Falls nicht, müssen Sie sich selbst um den Rundfunkbeitrag kümmern und die Wohnung selbst anmelden. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn kein Radio oder Fernsehgerät in der Wohnung vorhanden ist. Der Beitrag beträgt zurzeit € 18,36 pro Monat und pro Wohnung, es wird quartalsweise abgerechnet. (Stand 01/23).
Lesen Sie mehr über den Rundfunkbeitrag →
Welchen Service bietet City-Wohnen?
Vermietende entscheiden sich für ein bestimmtes Servicepaket von City-Wohnen. Danach richtet sich unser Service. Abhängig vom ausgewählten Servicepaket, werden zum Beispiel Besichtigungen oder Wohnungsübergaben entweder durch das Team von City-Wohnen oder vom Wohnungsanbieter persönlich durchgeführt.
Wo bekomme ich die Wohnungsgeberbestätigung?
Generell gilt, dass eine Anmeldung bei der Hamburger Behörde bei allen möblierten Wohnungen von City-Wohnen möglich ist. Dazu sind Vermietende gesetzlich verpflichtet. Meistens bereiten wir die Wohnungsgeberbestätigung komplett vor.
Lesen Sie mehr über die Wohnungsgeberbestätigung →
Hinweis Grundriss
Unsere Grundrisse sind lediglich eine Orientierungshilfe um schnell sehen zu können, wie die Räume angeordnet sind und wo sich zum Beispiel der Balkon befindet. Die Angaben sind nicht verbindlich und nicht maßstabsgetreu. Die Grundrissvorlage wurde City-Wohnen durch die Vermieterin oder den Vermieter zur Verfügung gestellt und von uns überarbeitet und standardisiert.
Aktualität und Verfügbarkeit der Wohnung
Unser Angebot wird mehrmals täglich aktualisiert. Dennoch kann City-Wohnen Hamburg die Verfügbarkeit nicht gewährleisten, eine Zwischenvermietung, Direktbuchung oder Datenänderung bleibt vorbehalten. Wir schauen aber gerne für Sie weiter um die perfekte Wohnung für Sie zu finden.
Haftung für Angaben
Alle Angaben basieren auf Angaben der Vermieter:innen. City-Wohnen übernimmt daher keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Insbesondere die Angaben zur Wohnfläche bzw. Nutzfläche sind nicht durch ein eigenes Aufmaß oder eine eigene Wohnflächenberechnung kontrolliert worden.
Alle Wohnungen werden bei der Erstbeauftragung durch City-Wohnen fotografiert. In einigen Fällen werden eigene Fotos der Vermietenden veröffentlicht, falls der Fototermin nicht direkt nach der Beauftragung stattfindet. Eine unmittelbare Prüfung vor der Wohnungsübergabe ist abhängig vom durch Vermieter:innen ausgewählten Servicepaket. Die Angaben zum Baujahr sind nicht durch eine Einsicht in die Bauakte überprüft worden.
Energieausweis
City-Wohnen Hamburg haftet nicht für Angaben zum Energieausweis. Diese Informationen können nicht überprüft werden. Unvollständige Daten, bzw. abgelaufene Energieausweise sind von der Vermieterin/ vom Vermieter so schnell wie möglich zu ergänzen bzw. zu ersetzen.





