Möbliert wohnen in einer hellen Wohnung in einer Stadtvilla in Hamburg-Uhlenhorst in unmittelbarer Alsternähe

möblierte Wohnung, Hamburg-Uhlenhorst, Fährhausstraße

ab 02.01.2026
mindestens 3 Monate

Miete Größe ca. Zimmer Objekt-ID
1700 € 50 m² 2 H45867
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Details

  • Internet
  • Fernseher
  • Geschirrspüler
  • Nur für Nichtraucher

Details

Miete:
1700 €/Monat
Kaution:
1 Monatsmiete
Verfügbarkeit:
02.01.2026
Mietdauer:
3 - 4 Monate
Geeignet für:
1 Person
Größe ca.:
50 m², 2 Zimmer
Haustiere:
nicht erlaubt

Details Wohnung

Wohnzimmer, Schlafzimmer, offene Küche (integriert im Wohnbereich), WC, Baujahr 2003, Wohnung, Gartengeschoss, Holzdielenboden, Teppichboden, Fliesenboden, Zentralheizung, Nichtraucherwohnung

Details Ausstattung

WLAN, Rundfunkgebühr inkl, Flat-TV, Kabelanschluss, Geschirrspüler, Geschirrtücher, Kaffeemaschine, Wasserkocher, Essgeschirr, Kochgeschirr, Cerankochfeld (2 Kochfelder), Mikrowelle mit Grillfunktion, Backofen, Doppelbett, Schlafsofa

Umgebung

Die Lage ist in unmittelbarer Nähe zur Außenalster mit ihren Joggingstrecken und kleinen Parks. Die charmante und baumbewachsene Straße liegt in Uhlenhorst an der Grenze zum Stadtteil Winterhude. Der nahe gelegene Mühlenkamp mit seinen zahlreichen Cafés und Boutiquen sowie das große Einkaufszentrum "Hamburger Meile" bieten eine Vielzahl an Einkaufs- und Shoppingmöglichkeiten. In der Umgebung befinden sich Theater, Kino und Sportstätten. Es gibt eine gute Verkehrsanbindung in die Innenstadt.

Beschreibung

Diese helle und gemütlich ausgestattete Einliegerwohnung liegt im Gartengeschoss einer schönen Hamburger Stadtvilla in toller Lage im Stadtteil Hamburg-Uhlenhorst. Die ca. 50 qm große Wohnung verfügt über zwei Zimmer und liegt im hinteren, ruhigen Teil des Hauses in Richtung Garten. In der Wohnung wurden Holzdielen-, Fliesen-, und Teppichböden verlegt. Der Zugang erfolgt über einen separaten Eingang. Das Objekt wurde 2003 erbaut und wird über eine Zentralheizung beheizt. Ein Fahrradstellplatz im Garten kann genutzt werden.

Die Wohnung ist insgesamt sehr hell und die Wände sind in warmen Naturtönen gehalten. Der Wohnbereich ist mit einer bequemen Couch, einem Sessel und einem Couchtisch möbliert. Außerdem gibt es einen 40-Zoll-Flachbildfernseher mit Kabelanschluss. Die offene Küche ist in den Wohnraum integriert. Die weiße Küchenzeile ist mit einem Kühlschrank mit Gefrierfach, einer Kühl-Gefrierkombination, einem Ceranherd mit zwei Kochfeldern, einer Mikrowelle mit Grillfunktion und einer Spülmaschine ausgestattet. Diverse Kleingeräte wie ein Wasserkocher und eine Kaffeemaschine sowie Koch- und Essgeschirr sind ebenfalls vorhanden. Vor einem der zahlreichen Fenster mit Blick auf den weitläufigen Garten steht ein hübscher Esstisch mit passenden Stühlen.

Das Schlafzimmer ist mit einem Doppelbett (140 x 200 cm) und einem Kleiderschrank möbliert. Für Besucher kann das Schlafsofa im Wohnbereich genutzt werden (Liegefläche 120 x 200 cm). Folgende Wäsche wird zur Verfügung gestellt: Bettdecken, Bettwäsche, Handtücher und Kissen. Das ca. 6 qm große Badezimmer verfügt über eine bodengleiche Dusche mit Glasabtrennung, ein Waschbecken, ein WC sowie eine Handtuch- und Fußbodenheizung.

Die möblierte Wohnung ist für maximal 1 Person geeignet. Ein Hund oder eine Katze sind nicht erlaubt. Die Miete beinhaltet bereits folgende Kosten: Heizung-Pauschale, Wasser-Pauschale, Strom-Pauschale. Der Rundfunkbeitrag ist inklusive. Ein Internetanschluss (WLAN) kann genutzt werden.

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Empfohlener externer Inhalt: Karte

Energieausweis

Einliegerwohnung (Energieausweis nicht erforderlich)
Baujahr: 2003

Weitere Infos

Wie schnell finde ich eine möblierte Wohnung?

Das kommt darauf an, wie schnell Sie sich entscheiden. Melden Sie sich zum Beispiel morgens mit einem konkreten Buchungswunsch bei uns an, können Sie sehr wahrscheinlich schon am gleichen Tag den Mietvertrag für Wohnen auf Zeit unterschreiben.

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Kann ich die Wohnung auf Zeit sofort buchen?

Sie möchten die möblierte Wohnung sofort buchen? Viele Vermieter sind damit einverstanden, dass ihre Wohnung ohne Besichtigung gemietet wird. Schicken Sie uns den Suchauftrag und teilen Sie uns Ihren Buchungswunsch mit – wir regeln alles für Sie. Sobald der Vermieter einverstanden ist, bekommen Sie Ihre Buchungsbestätigung und wir erstellen den Mietvertrag. Als Agentur direkt vor Ort in Hamburg, sind uns alle Wohnungen bekannt und von uns fotografiert worden.

Kann ich die Wohnung auf Zeit vorher besichtigen?

Sie sind schon in Hamburg und möchten die Wohnung gerne erstmal besichtigen? Auch das ist möglich! Hier entscheidet der Vermieter oder die Vermieterin, ob City-Wohnen den Besichtigungstermin organisiert oder er/ sie selbst. Besichtigungstermine sind immer individuell und nur für Sie. Sammeltermine mit vielen Wohnungsbewerbern gibt es bei uns nicht.

Wie setzt sich die Miete zusammen?

Die Mieten werden in der Regel inklusive aller Nebenkosten aufgeführt. Wenn nicht, ist dies im Exposee vermerkt. Bei Pauschalmieten erfolgt keine weitere Abrechnung nach Verbrauch. Manchmal werden Verbrauchskosten als Vorauszahlung angesetzt, zum Beispiel für Strom und Wasser, diese werden nach Verbrauch abgerechnet. Nach Ihrer Anmeldung bei City-Wohnen erhalten Sie ein ausführliches Exposee mit allen Informationen zur Miete.

Weitere Informationen zum Mietpreis finden Sie hier: Mietpreis möblierte Wohnung

Muss ich eine Provision zahlen?

Nein, die Wohnungsvermittlung ist gemäß §1 Abs. 1a WohnVermittG kostenfrei für Mieter und Mieterinnen.

Information zum Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag ist meistens inklusive. Falls nicht, müssen Sie sich selbst um den Rundfunkbeitrag kümmern und die Wohnung selbst anmelden. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn kein Radio oder Fernsehgerät in der Wohnung vorhanden ist. Der Beitrag beträgt zurzeit € 18,36 pro Monat und pro Wohnung, es wird quartalsweise abgerechnet. (Stand 01/23).

Lesen Sie mehr über den Rundfunkbeitrag

Welchen Service bietet City-Wohnen?

Vermietende entscheiden sich für ein bestimmtes Servicepaket von City-Wohnen. Danach richtet sich unser Service. Abhängig vom ausgewählten Servicepaket, werden zum Beispiel Besichtigungen oder Wohnungsübergaben entweder durch das Team von City-Wohnen oder vom Wohnungsanbieter persönlich durchgeführt.

Wo bekomme ich die Wohnungsgeberbestätigung?

Generell gilt, dass eine Anmeldung bei der Hamburger Behörde bei allen möblierten Wohnungen von City-Wohnen möglich ist. Dazu sind Vermietende gesetzlich verpflichtet. Meistens bereiten wir die Wohnungsgeberbestätigung komplett vor.

Lesen Sie mehr über die Wohnungsgeberbestätigung

Hinweis Grundriss

Unsere Grundrisse sind lediglich eine Orientierungshilfe um schnell sehen zu können, wie die Räume angeordnet sind und wo sich zum Beispiel der Balkon befindet. Die Angaben sind nicht verbindlich und nicht maßstabsgetreu. Die Grundrissvorlage wurde City-Wohnen durch die Vermieterin oder den Vermieter zur Verfügung gestellt und von uns überarbeitet und standardisiert.

Aktualität und Verfügbarkeit der Wohnung

Unser Angebot wird mehrmals täglich aktualisiert. Dennoch kann City-Wohnen Hamburg die Verfügbarkeit nicht gewährleisten, eine Zwischenvermietung, Direktbuchung oder Datenänderung bleibt vorbehalten. Wir schauen aber gerne für Sie weiter um die perfekte Wohnung für Sie zu finden.

Haftung für Angaben

Alle Angaben basieren auf Angaben der Vermieter:innen. City-Wohnen übernimmt daher keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Insbesondere die Angaben zur Wohnfläche bzw. Nutzfläche sind nicht durch ein eigenes Aufmaß oder eine eigene Wohnflächenberechnung kontrolliert worden.

Alle Wohnungen werden bei der Erstbeauftragung durch City-Wohnen fotografiert. In einigen Fällen werden eigene Fotos der Vermietenden veröffentlicht, falls der Fototermin nicht direkt nach der Beauftragung stattfindet. Eine unmittelbare Prüfung vor der Wohnungsübergabe ist abhängig vom durch Vermieter:innen ausgewählten Servicepaket. Die Angaben zum Baujahr sind nicht durch eine Einsicht in die Bauakte überprüft worden.

Energieausweis

City-Wohnen Hamburg haftet nicht für Angaben zum Energieausweis. Diese Informationen können nicht überprüft werden. Unvollständige Daten, bzw. abgelaufene Energieausweise sind von der Vermieterin/ vom Vermieter so schnell wie möglich zu ergänzen bzw. zu ersetzen.

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