Wer stellt die Wohnungsgeberbestätigung aus?

Schönes Gästezimmer mit Schlafsofa in einem möblierten Apartment von City-Wohnen Hamburg

Wie in allen deutschen Städten gibt es auch in Hamburg Regeln zum Anmelden des Wohnsitzes. Wer von dieser Anmeldepflicht ausgenommen ist, wie die Bereitstellung der Wohnungsgeberbestätigung geregelt wird und alle weiteren Informationen zum Anmelden in Hamburg haben wir hier für Sie zusammengefasst.

 

Informationen zur Wohnungsgeberbestätigung. Wann ist beim Wohnen-auf-Zeit eine Anmeldung beim Anwohnermeldeamt notwendig?

 

Allgemein gilt: Zieht man für einen längeren Zeitraum nach Hamburg, hat man der Meldepflicht von zwei Wochen nach Einzugsdatum nachzukommen. Damit die Mieterin oder der Mieter diese Meldefrist bei der Behörde einhalten kann, muss die Wohnungsgeberbestätigung rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Dies ist die Aufgabe des Vermieters oder der Vermieterin. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, die beim Wohnen auf Zeit relevant sind.

Für Wohnungen mit den Servicepaketen plietsch oder kommood bereiten wir eine Wohnungsgeberbestätigung vor, die nur noch von der Vermieterin oder vom Vermieter unterschrieben werden muss. Kleiner Service von uns

Wann ist eine Wohnungsgeberbestätigung notwendig?

Vermieter:innen müssen den Einzug einer Mieterin oder eines Mieters für die Wohnsitzanmeldung beim Einwohnermeldeamt bestätigen. Geregelt ist dies im Bundesmeldegesetz. Diese Pflicht gilt auch bei der Vermietung einer möblierten Wohnung. Die Wohnungsgeberbestätigung muss rechtzeitig ausgestellt und unterschrieben werden, damit die Anmeldefrist von zwei Wochen eingehalten werden kann.

Ausnahmen bei der Pflicht zum Anmelden in Hamburg

Das Anmelden in Hamburg ist allerdings erstmal nicht notwendig, wenn man bereits in Deutschland gemeldet ist und die Interimswohnung kürzer als sechs Monate mietet. Für Menschen, die nicht in Deutschland gemeldet sind, ist diese Frist kürzer und gilt bereits ab einem Mietvertrag von drei Monaten.

Stellt City-Wohnen eine Wohnungsgeberbestätigung zur Verfügung?

Das hängt vom gebuchten Servicepaket der Vermietenden ab. Wurde für die Wohnung das Servicepaket plietsch oder kommood gebucht, bereiten wir eine Wohnungsgeberbestätigung vor. Diese erhalten Mietende zusammen mit dem Mietvertrag und muss nur noch von der Vermieterin oder vom Vermieter unterschrieben werden. Wir weisen darauf hin, dass einige Bezirksämter das Formular der Stadt Hamburg bevorzugen. Dieses wird nicht von uns aufbereitet und ist online auf hamburg.de verfügbar.

Was passiert, wenn die Wohnungsgeberbestätigung nicht erteilt wird?

Vermieter:innen haben eine Mitwirkungspflicht. Es droht ein Bußgeld von bis zu € 1000,-. Bei Falschaussagen droht sogar ein Bußgeld von bis zu € 50.000,-.

Darf die Meldebehörde eine Auskunft verlangen?

Ja, das darf sie. Auf Anfrage der Behörde müssen Vermieter:innen mitteilen, wer bei ihnen wohnt oder gewohnt hat und die Ein- und gegebenenfalls auch die Auszugsdaten nennen.

Was wird mit dieser Regelung bezweckt?

Das Melderecht soll bundesweit harmonisiert werden, Verwaltungsabläufe werden vereinfacht beziehungsweise vereinheitlicht und Bürokratiekosten sollen gesenkt werden. Durch diese Vermieterbescheinigungen sollen auch Scheinanmeldungen leichter aufgedeckt werden können.

Muss der Auszug aus der Wohnung auch bestätigt werden?

Eine Abmeldung ist nur noch in bestimmten Fällen erforderlich. Der Auszug muss nicht mehr bestätigt werden, wenn man eine neue Wohnung in Deutschland bezieht. Geht man ins Ausland, oder möchte man eine Nebenwohnung abmelden, gilt eine Abmeldefrist von zwei Wochen nach Auszug. Man kann sich frühestens eine Woche vor dem Auszug abmelden.

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