Mietvertrag für Wohnen auf Zeit

Großzügiger Balkon einer möblierten Wohnung von City-Wohnen Hamburg

Die Wohnung gefällt und alle sind sich einig? Dann kann der Mietvertrag für Wohnen auf Zeit erstellt werden. Darum kümmern wir uns. Sie brauchen nur noch zu unterschreiben.

 

Welcher Mietvertrag ist für Wohnen auf Zeit geeignet?

 

Sobald alle sich einig sind, kümmern wir uns um die Formalitäten und erstellen den passenden Mietvertrag. Unsere Mietverträge sind rechtssicher. Bei Bedarf liefern wir auch gleich die englische Übersetzung mit, damit alle verstehen, was unterschrieben werden soll. Zusammen mit dem Mietvertrag erhalten Sie eine Internetvereinbarung und eine Vereinbarung bzgl. Schimmel- und Geruchsvermeidung in der Wohnung. Für Objekte mit den Servicepaketen plietsch oder kommood, bereiten wir auch eine Wohnungsgeberbestätigung für Sie vor.

Was ist der Unterschied zwischen den verschiedenen Mietvertragsformen?

Was viele nicht wissen ist, dass beim Wohnen auf Zeit das normale Mietrecht gilt (BGB). Es gibt drei Mietvertragsarten, die jeweils auf eine bestimmte Situation zugeschnitten sind. Anders als bei Ferienwohnungen, wo oft nur eine Buchungsbestätigung vorhanden ist, ist bei einer Vermietung über einen längeren Zeitraum ein richtiger, rechtssicherer Mietvertrag notwendig. Damit sind beide Mietparteien geschützt. Wir klären die letzten Details mit Ihnen, zum Beispiel, ob es eine Kündigungsmöglichkeit oder eine Verlängerungsoption geben soll. Wir erstellen dann den passgenauen, rechtssicheren Mietvertrag, der nur noch digital mit DocuSign unterschrieben werden muss.

Zeitmietvertrag

  • Mietbeginn und Mietende sind festgelegt.
  • Der Befristungsgrund (warum befristet vermietet wird) liegt bei der Vermieterin bzw. beim Vermieter.
  • Eine Verlängerungsoption ist in diesem Mietvertrag nicht möglich.
  • Verlängert sich der Befristungsgrund der Vermieterin bzw. des Vermieters, kann der Vertrag entsprechend verlängert werden. Mieter:innen haben Anspruch auf eine rechtzeitige Auskunft diesbezüglich und können ggf. auf eine Mietvertragsverlängerung bestehen.
  • Für Mieter:innen kann eine Kündigungsfrist zur vorzeitigen Beendigung des Mietvertrags vereinbart werden, für Vermieter:innen ist dies nicht erlaubt.
  • Eine Kündigungssperre (unkündbarer Zeitraum) kann vereinbart werden.

Mietvertrag für den vorübergehenden Gebrauch

  • Mietbeginn und Mietende sind festgelegt.
  • Für kürzere Zeiträume bis zu ca. einem Jahr geeignet.
  • Der Befristungsgrund (warum befristet gemietet wird) liegt bei der Mieterin bzw. beim Mieter.
  • Der Lebensmittelpunkt liegt nur vorübergehend in der gemieteten Wohnung.
  • Für Mieter:innen kann eine Kündigungsfrist zur vorzeitigen Beendigung des Mietvertrags vereinbart werden, für Vermieter:innen ist dies nicht erlaubt.
  • Eine Kündigungssperre (unkündbarer Zeitraum) kann vereinbart werden.

Unbefristeter Mietvertrag

  • Dieser Mietvertrag hat keine zeitliche Befristung.
  • Um den Vertrag zu beenden, muss gekündigt werden.
  • Für Mieter:innen kann eine kürzere Kündigungsfrist als drei Monate vereinbart werden.
  • Vermieter:innen sind an die gesetzlichen Kündigungsmöglichkeiten gebunden.
  • Eine Kündigungssperre (unkündbarer Zeitraum) kann vereinbart werden.

 

Wer bekommt Miete und Kaution?

Im Mietvertrag finden Sie die Details und Bankverbindungen. Es kann vorkommen, dass die Miete an City-Wohnen überwiesen werden soll und die Kaution auf das Konto der Vermieter:innen eingezahlt werden muss. Oder auch andersrum. Wichtig ist, dass die erste Monatsmiete und die Kaution vor Einzug und Schlüsselübergabe gezahlt werden.

Die erste Miete und die Kaution können – nach Vereinbarung - auch direkt bei uns in Büro mit Kreditkarte oder Apple Pay bezahlt werden. Die Bearbeitungspauschale der Kreditgesellschaft kommt für diesen Service hinzu, damit wir die volle Summe an die Vermieterin oder den Vermieter überweisen können.

Für die Rückzahlung der Kaution gelten die gesetzlichen Regelungen aus dem BGB.

 

Mietvertrag verlängern

In vielen Fällen kann der Mietvertrag verlängert werden. Beinhaltet der Mietvertrag eine Verlängerungsoption, kann eine Mieterin bzw. ein Mieter den Mietvertrag auf Wunsch verlängern. Aber auch ohne Verlängerungsoption kommt es gelegentlich vor, dass verlängert werden kann, zum Beispiel wenn Vermieter:innen die Wohnung länger als geplant nicht benötigen.

Wie kann man einen Mietvertrag vorzeitig beenden?

Ein abgeschlossener Mietvertrag ist verbindlich für beide Mietparteien. Im Vertrag ist die Laufzeit festgelegt und meistens auch die Kündigungsfrist, die beim Wohnen auf Zeit oft kürzer ist, als bei unbefristeten Verträgen. Alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag sind zu erfüllen. Eine Ausnahme kann vorliegen, wenn Mieter:innen ein berechtigtes Interesse für den vorzeitigen Auszug vorweisen können.

Möchten Mieter:innen vorzeitig aus einer möblierten Wohnung ausziehen, stellt sich die Frage, wie man dies am besten und für beide Mietparteien zufriedenstellend regelt. Selbstverständlich sollten die Mietparteien versuchen eine gute Lösung zu finden, City-Wohnen ist gerne behilflich. Dazu sind folgende Schritte erforderlich:

  1. Die Mietparteien einigen sich und beauftragen City-Wohnen
    Die Mietparteien sind sich einig, dass Nachmieter:innen über City-Wohnen gesucht werden soll und informieren City-Wohnen.
  2. Wohnung neu vermitteln
    Die Wohnung wird bei City-Wohnen freigeschaltet. Die Suche nach passenden Mieter:innen geht sofort los, alle Annoncen in den jeweiligen Portalen werden reaktiviert, alle Bestandskunden werden informiert.
  3. Neuer Mietvertrag erstellen
    Sobald eine Einigung da ist, erstellt City-Wohnen einen neuen Mietvertrag.
  4. Mietaufhebungsvertrag und Wohnungsabnahme
    Ist der Mietvertrag unterschrieben und kommt das neue Mietverhältnis definitiv zustande, können die ursprünglichen Mietparteien einen Mietaufhebungsvertrag erstellen und die Wohnungsabnahme kann abgesprochen werden. Wir stellen das Formular für die Mietaufhebung zur Verfügung.
  5. Gutschrift für Servicegebühren City-Wohnen
    City-Wohnen erteilt eine Gutschrift für evtl. zu viel geleistete Servicegebühren, die bei der neuen Vermittlung angerechnet wird.

So ist es für alle gut und sicher geregelt! Dieser Service von City-Wohnen ist kostenlos.

Gibt es ein Widerrufsrecht beim Mietvertrag?

Sofern es ein Widerrufsrecht gibt, schicken wir Ihnen die benötigten Unterlagen für die Widerrufsbelehrung und ein Formular für die "Aufforderung zur sofortigen Tätigkeit" zu. Fehlt die Widerrufsbelehrung, kann dies gravierende Folgen haben, weil die Widerrufsfist sich dann automatisch verlängert auf ein Jahr und 14 Tagen. Mieten und Kaution müssten zurückgezahlt werden. Unter Umständen muss aber von der Mieterin bzw. dem Mieter Wertersatz geleistet werden.

Es gibt kein Widerrufsrecht in den folgenden Fällen:

  • Die Wohnung wurde besichtigt
  • Die Vermieterin bzw. der Vermieter ist eine Privatperson (nicht gewerblich)
  • Der Mietvertrag wurde im Büro des Unternehmens abgeschlossen
  • Die Wohnung wurde von einer Firma gemietet (eine Firma ist kein Verbraucher)
  • Bei Verlängerungen von Mietverhältnissen, wenn die Konditionen überwiegend gleichbleiben.

 

Wer vermietet nicht gewerblich?

Private Klein-Vermieter:innen sind von der Widerruflichkeit des Mietverhältnisses nicht betroffen. Auch wenn ein Mietvertrag ohne Besichtigung per Email, Post oder Fax abgeschlossen wird, sind diese "Fernkommunikationsmittel" nicht als "organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem zu bewerten". Die Kleinunternehmergrenze wurde zum 01.01.2020 angehoben von € 17.000 brutto auf € 22.000 brutto Vorjahresumsatz.

 

Wer ist Unternehmer:in?

Diese Frage wird vor allem von den Gerichten beantwortet und von Fall zu Fall beurteilt. Wenn die Vermietung einen gewerblichen Charakter hat, kann auch eine natürliche Person Unternehmer:in im Sinne des Verbraucherrechts sein (§ 14 BGB). Die Bewertung nach dem Steuerrecht/ Gewerberecht ist hier nicht relevant. Relevante Kriterien sind:

  • Vermieter:innen, die mehrere Wohnungen besitzen und planmäßig vermieten gelten generell als Unternehmer:in. Die Gerichte gehen zurzeit von einem Umfang von 6-10 Wohnungen aus, die dauerhaft vermietet werden.
  • Wenn Vermieter:innen hierzu ein Büro beziehungsweise einen organisierten Geschäftsbetrieb unterhalten, gilt dies als Indiz für ein Unternehmen.
  • Privat-Vermieter:innen können Unternehmer:in im Sinne des Verbraucherrechts sein, wenn "in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit" Verträge abgeschlossen werden.
  • Auch Vermieter:innen, die damit die Lebenskosten bestreiten, können als Unternehmen eingestuft werden.
  • Das Merkmal des Unternehmens wird ebenfalls schneller angenommen, wenn Wohnungen häufiger vermietet werden.

 

Die Widerrufsbelehrung hat ordnungsgemäß stattgefunden

In diesem Fall gibt es eine Widerrufsfrist von 2 Wochen. Wird innerhalb der Widerrufsfrist von zwei Wochen widerrufen, muss die Miete zurückgezahlt werden, sogar wenn die Wohnung schon bezogen wurde. Wenn die Mieterin oder der Mieter schon eingezogen ist und innerhalb der zwei Wochen widerruft, aber ausdrücklich den Beginn des Mietverhältnisses (Aufforderung zur sofortigen Tätigkeit) vor Ablauf der Widerrufsfrist verlangt hat, kann es zu Schadensersatzansprüchen kommen.

 

Vertragsänderungen während des Mietverhältnisses

Bei wesentlichen Änderungen, gelten die gleichen Regelungen auch für Mietvertragsverlängerungen. Wesentliche Änderungen sind zum Beispiel: Mieterhöhungen, Modernisierungsmaßnahmen oder Aufhebungsverträge.

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