Was ist wichtig bei einer Wohnungsübergabe?

Apartment für Wohnen auf Zeit im modernen Look - von City-Wohnen Hamburg

Der Mietvertrag ist unterschrieben, Miete und Kaution sind überwiesen. Jetzt können sich alle entspannen. Damit bei der Wohnungsübergabe alles reibungslos verläuft, haben wir hier einige Infos für Sie. Mit einer rechtzeitigen Planung klappt alles einwandfrei.

Lesen Sie hier unsere Informationen zur Wohnungsübergabe und Wohnungsabnahme.

 

Das Übergabeprotokoll ist die Grundlage für die späterere Wohnungsabnahme beim Auszug aus der Wohnung.

 

Eine sorgfältige Übergabe der Wohnung und die Erstellung eines Übergabeprotokolls sorgen dafür, dass auch beim Auszug aus der Wohnung alles reibungslos verläuft. Das Übergabeprotokoll ist also die Grundlage für die Wohnungsabnahme.

Was ist eine Wohnungsübergabe bzw. eine Wohnungsabnahme?

Bei einer Wohnungsübergabe wird der Zustand der Wohnung geprüft und in einem Protokoll festgehalten. Ist alles in Ordnung? Ist die Wohnung sauber? Gibt es Mängel? Das alles wird möglichst genau notiert. Fotos sind dabei eine gute Unterstützung. Das Übergabeprotokoll dokumentiert den Zustand der Wohnung beim Einzug, das Abnahmeprotokoll den Zustand der Wohnung beim Auszug.

Sobald wir mit der Vermittlung einer Wohnung beauftragt werden, wird sie von uns fotografiert. Alle Details und Eckdaten werden genau besprochen, fortlaufend von uns aktualisiert und von den Vermieter:innen bestätigt. Das so entstandene Exposee und der Mietvertrag sind in allen Angaben die verbindliche Grundlage für das anstehende Mietverhältnis.

Kurz gesagt: So wie die Wohnung bei uns angeboten wurde, sollte sie auch bei der Wohnungsübergabe aussehen. Das gilt für die Ausstattung, die Möbel und natürlich auch für die Konditionen. Das heißt: Falls zwischenzeitlich doch etwas geändert wurde, besprechen Sie die veränderten Konditionen vorab miteinander, damit es beim Einzug in der Wohnung keine Überraschungen gibt.

Wo bekommt man eine Protokollvorlage?

Vermieter:innen, die die Übergabe und Abnahme selbst durchführen, erhalten von uns eine Protokollvorlage per E-Mail (diesen Service gibt es nicht im Paket lütt). Führt City-Wohnen die Übergabe durch, erstellen wir die Protokolle.

Tipp: Stellen Sie eine kleine Wohnungsmappe zusammen mit unserem Welcome Letter, Kopien der Betriebsanleitungen und vielleicht mit netten Umgebungstipps.

Wer macht die Wohnungsübergabe?

Wer die Wohnungsübergabe und Wohnungsabnahme durchführt, hängt davon ab, welcher Service von der Vermieterin oder dem Vermieter bei City-Wohnen gebucht wurde. Im Servicepaket kommood (bzw. KOMFORT) kümmern wir uns um alles und organisieren die Wohnungsübergabe und Schlüsselübergabe. Die Protokolle werden schriftlich und mit Fotomaterial erstellt.

Voraussetzung für eine Wohnungsübergabe ist, dass die Miete und die Kaution vor der Übergabe bezahlt wurden.

Tipp: Ungefähr eine Woche, nachdem die Wohnungsübergabe stattgefunden hat, sollten Sie einmal miteinander telefonieren oder mailen, um letzte Fragen und Details zu klären. Damit sind alle gleich informiert, falls etwas fehlen sollte oder falls es noch Handlungsbedarf gibt.

Was wird bei der Wohnungsübergabe geprüft (und was nicht)?

Sowohl beim Ein- als auch beim Auszug wird der Allgemeinzustand der Wohnung „auf Sicht“ geprüft. Eine „Prüfung auf Sicht“ bedeutet, dass klar ersichtliche, nicht verdeckte Schäden protokolliert werden. Die Funktionsfähigkeit von technischen Geräten, Internetzugang, ausklappbaren Möbeln, Beleuchtung etc. wird nicht geprüft. Auch bezogene Betten werden nicht abgezogen und geprüft, Matratzen werden nicht angehoben oder gewendet und es werden keine Möbel verschoben.

Was tun bei später festgestellten Mängeln?

Da bei einer Wohnungsübergabe nicht alles geprüft werden kann und einige Mängel nicht auf den ersten Blick ersichtlich sind, haben Mieter:innen ein paar Tage Zeit, um eventuell unentdeckte Mängel zu melden. Das gilt vor allem für technische Geräte, Internetanschluss, Funktionsfähigkeit von Möbeln (zum Beispiel des Schlafsofas), bezogene Matratzen, Decken und Kissen, Bettunterbau und Lampen.

Die Mängel sollten fotografiert werden und möglichst umgehend bei der Vermieterin oder beim Vermieter gemeldet werden. Handelt es sich um gravierende Mängel, sollte ein Zusatz zum Übergabeprotokoll erstellt werden.

Wer bekommt ein Protokoll?

Wird die Wohnungsübergabe durch die Mietparteien selbst durchgeführt, wird von beiden Parteien vor Ort unterschrieben. Beide Mietparteien sollten ein Protokoll erhalten.

Führt City-Wohnen die Übergabe der Wohnung durch, erhalten beide Mietparteien das Protokoll in digitaler Form per E-Mail, inkl. der Fotos.

Inventarlistenprüfung

Die Prüfung einer Inventarliste gehört nicht zum Service. Bei einer Wohnungsabnahme wird der Zustand der vorhandenen Möbel geprüft.

Wichtige Informationen zur Wohnung gehören in den Welcome Letter

Sobald wir eine Wohnung vermittelt haben, erhalten unsere Vermieter:innen mit dem plietsch oder kommood Servicepaket (bzw. BASIC oder KOMFORT) unsere Vorlage für einen Welcome Letter. Hier können alle wichtige Informationen zur Wohnung festgehalten. So finden Ihre Mieter:innen sich schnell zurecht in der neuen Bleibe und in der neuen Umgebung. Im Idealfall sind die Infos auch auf Englisch übersetzt (z.B. mit GoogleTranslate oder DeepL).

Wichtig sind zum Beispiel die Kontaktdaten von Personen, die sich um Ihre Wohnung kümmern, falls Sie während der Mietzeit nicht selbst ansprechbar sein werden. Auch Angaben zum Standort der Mülltonnen, wann die Mühlabfuhr kommt, zum WLAN-Code etc. sind sinnvoll.

Warum sind Kontaktpersonen wichtig?

Während der Mietzeit kann es immer mal Anlass geben, dass Sie miteinander kommunizieren müssen. Vielleicht um Fragen zu klären oder auch um einen Schadensfall zu besprechen. Sorgen Sie also rechtzeitig dafür, alle Kontaktdaten auszutauschen.

Wer sich während der Mietzeit nicht selbst kümmern kann, muss eine Kontaktperson einschalten. Diese Person sollte während der ganzen Mietzeit gut erreichbar sein, sich mit der Wohnung auskennen und wissen was zu tun ist, wenn etwas nicht funktioniert.

Als Vermittlungsagentur bleibt City-Wohnen nun erstmal im Hintergrund. Verwaltungs- oder Reparaturaufgaben können wir nicht übernehmen. Das sollten auch die Kontaktpersonen wissen.

Wie viele Schlüssel werden übergeben?

Alle erwachsenen Mieter:innen sollten pro Person die wichtigsten Schlüssel bekommen. Hier handelt es sich zum Beispiel um Haus- und Wohnungstürschlüssel. Bei Schlüsseln, die nicht so wichtig sind, zum Beispiel der Briefkastenschlüssel, muss nur ein Exemplar überreicht werden.

Warum die Wohnung bei der Übergabe top gereinigt sein sollte und alle Geräte funktionieren sollten

Bei einer Wohnungsübergabe wird auch der Zustand der Wohnung geprüft und im Protokoll festgehalten. Probleme vermeidet man als Vermieter:in ganz leicht, indem die Wohnung blitzsauber und voll funktionsfähig übergeben wird. So sollten zum Beispiel alle Geräte und Lampen einwandfrei funktionieren.

Wird die Wohnung so übergeben, können Vermieter:innen nun erwarten, dass die Wohnung am Ende der Mietzeit ebenso gepflegt und voll funktionsfähig zurückgegeben wird.

Gibt es (berechtigte) Beschwerden, muss die Wohnung schnellstmöglich gründlich nachgereinigt werden. Besprechen Sie dieses Thema gleich bei der Übergabe und vermerken es im Protokoll.

Stellen Mieter:innen erst später fest, dass die Wohnung nicht sauber genug ist, sollte dieses Thema zwischen den Mietparteien geklärt werden. Am besten macht man Fotos um die Beschwerde zu untermauern.

Platz für eigene Sachen

In der Wohnung sollte ausreichend Platz für eigene Sachen sein, wer will schon monatelang aus einem Koffer leben!? Es sollte also Stauraum in den Schränken vorhanden sein. Persönliche Sachen, Wertsachen, Fotos etc. bringt man am besten vorher auf den Dachboden, in den Keller oder man bringt sie im angemieteten Lagerraum oder Storebox unter.

Meldung von Schäden

Leider kann während der Mietzeit auch einmal etwas kaputt gehen. In diesem Fall muss der Schaden umgehend der Vermieterin bzw. dem Vermieter gemeldet werden. Dabei besprechen Sie, was zu tun ist und wie der Schaden behoben werden kann.

Hinweis: Für kleinere Reparaturen und zum Beispiel für den Austausch von Leuchtmitteln sind Mieter:innen selbst zuständig. Die Details finden Sie in Ihrem Mietvertrag unter dem Punkt „Instandhaltung“.

Auch technische Geräte können kaputt gehen, zum Beispiel die Waschmaschine oder der Fernseher. Das ist natürlich sehr ärgerlich und passiert meistens ohne Verschulden der Mieter:innen. In diesem Fall informieren Sie Ihre Vermieterin bzw. Ihren Vermieter umgehend, damit schnell für Ersatz gesorgt werden kann.

Für die Schadensregulierung und -abwicklung sind die Mietparteien selbst zuständig. City-Wohnen - als Wohnraumvermittler - übernimmt keine Verwaltungsaufgaben und kann keine Handwerker beauftragen. Ebenfalls ist City-Wohnen kein Mediator, sollte es zu Auseinandersetzungen zwischen den Mietparteien kommen.

Spätestens beim Auszug gilt die Informationspflicht über Schäden, die auch gesetzlich geregelt ist (§536c BGB). Dies gilt vor allem für Schäden, die bei einer Prüfung auf Sicht nicht festzustellen sind, zum Beispiel bei technischen Geräten.

Werden bei der Abnahme Mängel oder Schäden festgestellt, gehören diese Angaben in das Abnahmeprotokoll. Am besten einigen Sie sich auch gleich darauf, wie die Schäden zu beheben sind und halten auch diese Information im Protokoll fest.

Rundfunkbeitrag und Rundfunkbeitragsnummer

In Deutschland muss für jede Wohnung eine Rundfunkgebühr gezahlt werden. Dabei ist es egal, ob und wie man TV oder Radio nutzt. Auch wenn überhaupt keine Hi-Fi-Geräte in der Wohnung vorhanden sind, ist diese Gebühr zu zahlen.

Ist die Rundfunkgebühr bereits in der Miete enthalten, sollte die Rundfunkbeitragsnummer spätestens bei der Wohnungsübergabe mitgeteilt werden (am besten im Handoutformular). Bei Anfragen der Behörde wird diese Nummer benötigt.

Ist der Rundfunkbeitrag nicht inklusive, sind Mieter:innen selbst verantwortlich für die Anmeldung. Mehr zum Thema: Rundfunkbeitrag

Wohnungsgeberbestätigung für die Anmeldung in Hamburg

Bei Objekten mit dem Servicepaket plietsch oder kommood (bzw. BASIC oder KOMFORT) schicken wir eine vorausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung zu, zusammen mit dem Mietvertrag und sofern relevant. Alternativ kann man sich dieses Formular auch direkt auf der Webseite der Hamburger Behörde downloaden: hamburg.de.

Instandhaltung der Wohnung

Die Grundregel ist, dass die Wohnung so zurückgegeben werden muss, wie Sie beim Mietbeginn übergeben wurde. Die Wohnung sollte während der Mietzeit in einem guten Zustand gehalten werden und so gepflegt werden, als wäre es die eigene Wohnung. So steht es auch im Mietvertrag.

Dazu gehört zum Beispiel eine ausreichende Belüftung, damit kein Schimmel entstehen kann oder auch die Vermeidung von Kalkablagerungen im Bad und WC. Die Schadensbeseitigung kann ziemlich kostspielig werden.

Die Ausstattung soll so bleiben wie sie ist, es dürfen keine Änderungen vorgenommen werden. Ohne Absprache dürfen keine Möbel aus der Wohnung genommen werden, oder andere Möbel hineingestellt werden. Elektronische Geräte dürfen nicht umprogrammiert werden.

Rückgabe der Wäsche frühzeitig ansprechen

Auch wenn bei einer Wohnungsübergabe das Mietende noch in ferner Zukunft liegt, lohnt es sich, dieses Thema schon frühzeitig anzusprechen. Da die Wohnungsabnahme in der Regel am Vormittag stattfindet, vielleicht schon direkt nach dem Frühstück, wird es nicht möglich sein, die Wäsche gereinigt, getrocknet und zusammengelegt zurück zu geben. Besprechen Sie die Rückgabe der Wäsche lieber rechtzeitig miteinander.

Tipp: Am sinnvollsten ist es, wenn Vermieter:innen die zuletzt benutzte Wäsche selbst zum Waschen mitnehmen und Ersatzwäsche zur Verfügung stellen für die nachfolgende Vermietung. Vereinbaren Sie, dass die Betten abgezogen werden und dass die Wäsche an einer bestimmten Stelle hingelegt werden soll.

Besichtigungstermine für die Anschlussvermietung ermöglichen

Viele Wohnungen werden im Anschluss weitervermietet. In diesem Fall suchen wir rechtzeitig nach Nachfolgemieter:innen und es müssen vielleicht während der Mietzeit Besichtigungstermine vereinbart werden.

Es gibt eine gesetzliche Verpflichtung, Besichtigungstermine zu ermöglichen und die Wohnung vorzeigbar zu halten. Selbstverständlich wird der Termin rechtzeitig abgesprochen und es wird versucht, so wenige Umstände wie möglich zu verursachen. Eine Verweigerung kann allerdings zu einem Schadensersatzanspruch für entstandenen Mietausfall führen.

Wann findet die Wohnungsabnahme statt?

Der Mietvertrag läuft bis 12:00 Uhr mittags am letzten Miettag. So steht es im Mietvertrag. Optimalerweise findet eine Wohnungsabnahme also am Vormittag statt, damit die Wohnung noch rechtzeitig vorbereitet werden kann, falls die Wohnung im Anschluss neu vermietet wurde und die Endreinigung noch stattfinden muss.

Gibt es keinen Zeitdruck, und wird die Wohnungsabnahme durch die Vermieterin oder den Vermieter durchgeführt, ist es durchaus möglich, eine andere Uhrzeit zu vereinbaren.

Führt City-Wohnen die Abnahme durch, werden die Termine nach Absprache möglichst zwischen 8:30 – 12:00 Uhr stattfinden, abhängig vom Tourenplan.

Was wird bei der Wohnungsabnahme geprüft?

Hier gelten die gleichen Regeln wie bei der Wohnungsübergabe. Wird die Abnahme von uns durchgeführt, prüfen wir „auf Sicht“. Technische Geräte können nicht auf ihre Funktionsfähigkeit getestet werden (siehe oben). Grundlage für die Abnahmeprüfung ist das Übergabeprotokoll.

Generell gilt, dass eine Wohnung beim Auszug im gleichen Zustand wie beim Einzug sein sollte. Das heißt zum Beispiel auch, dass alle Möbel und das komplette Inventar am gleichen Platz stehen sollten.

Normale Gebrauchsspuren und Abnutzungserscheinungen werden im Protokoll vermerkt, gelten aber nicht als Schäden, die in Rechnung gestellt werden können (§ 538 BGB). Dies spielt vor allem eine Rolle bei Wohnungen, die für längere Zeit gemietet wurden.

Ist eine Wohnung allerdings unsachgemäß behandelt worden, kann es zu Schadenersatzforderungen kommen. Werden Wohnung und Ausstattung bspw. nicht ausreichend gepflegt und gelüftet, müssen eventuelle Schäden, die daraus entstanden sind, professionell beseitigt werden.

Endreinigung

Wie die Endreinigung geregelt ist, finden Sie in Ihrem Mietvertrag. Meistens wird eine professionelle Endreinigung "nach Aufwand" oder mit einem Festpreis vereinbart, aber auch andere Varianten sind möglich.

Wird die Reinigung durch ein professionelles Reinigungsunternehmen durchgeführt, findet diese generell direkt nach dem Auszug statt. Um die Organisation kümmert sich meistens die Vermieterin oder der Vermieter und die Kosten werden über die Kaution abgerechnet. Wird ein Reinigungsunternehmen beauftragt, besprechen Sie am besten vorab, welche Kosten zu erwarten sind. Hier lesen Sie mehr zum Thema: Reinigung

Wurde vereinbart, dass die Endreinigung von den Mieter:innen selbst durchgeführt wird, muss die Wohnung selbstverständlich tiptop zurückgegeben werden. Auch hier kann nachträglich ein Mehraufwand berechnet werden, sollte die Wohnung nicht sauber sein.

Rückzahlung der Kaution

Gehen Mieter:innen sorgfältig mit der Wohnung und mit dem Inventar um, ist das die beste Garantie um die Kaution vollständig zurück zu bekommen. Zu bedenken ist, dass auch Schimmelbildung, Gerüche oder Kalkbildung einen Grund darstellen können, Kosten für die Beseitigung zu berechnen. Schäden sollten also lieber rechtzeitig vorgebeugt werden bzw. gar nicht erst entstehen.

Ist die Wohnung ordnungsgemäß übergeben worden und gibt es keine Beanstandungen oder offenen Posten mehr (wie z.B. Abrechnungen für Strom oder Endreinigung), muss die Kaution zeitnah zurückgezahlt werden. Etwa einen Monat vor Mietende erhalten beide Mietparteien von uns ein ausführliches Infoblatt bzgl. der Kaution. Lesen Sie mehr zum Thema: Kaution

Hinweis: Normale Gebrauchsspuren dürfen laut Rechtsprechung nicht abgerechnet werden und gelten durch die Mietzahlung als abgegolten.

Tipp: Steht nur noch eine kleinere Abrechnung aus, kann ggf. ein Teil der Kaution zurück überwiesen werden.

Nachsendeantrag für die Post

Und ein letzter Tipp zum Schluss: Damit die Post nach dem Mietende nicht verloren geht, erteilt man der Deutschen Post am besten einen Nachsendeauftrag. Diesen Service können Sie online buchen (kostenpflichtig).

Checkliste für den letzten Tag:

Damit die Wohnungsabnahme schnell und problemlos verlaufen kann, hier eine kleine Übersicht für Mieter:innen:

  • Die Wohnungsabnahme findet meistens am Vormittag statt (der Mietvertrag endet um 12:00 Uhr mittags)
  • Rückgabe der zuletzt benutzten Bettwäsche mit Vermieter:in besprechen.
  • Die Koffer sind gepackt, die Wohnung ist aufgeräumt und vielleicht auch schon geputzt (siehe Thema "Endreinigung").
  • Alle Schlüssel liegen bereit zur Übergabe. Auch nachgemachte Schlüssel müssen abgegeben werden.
  • Müll und Lebensmittel sind entsorgt. Es dürfen keine persönlichen Sachen - z.B. Shampoo - in der Wohnung bleiben.
  • Möbel und Inventar befinden sich an gleicher Stelle wie beim Einzug, die Wohnung muss im Originalzustand zurückgegeben werden.
  • Ess- und Kochgeschirr abwaschen und wegräumen.
  • Danach geben Sie die Schlüssel der Wohnung zurück. Sie haben nun keinen Zugang zur Wohnung mehr.

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