Reinigung beim Wohnen auf Zeit - Wie funktioniert es?
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© City-Wohnen
Reinigung beim Einzug in der Wohnung
Beim Einzug erwarten Mieter:innen eine saubere, gepflegte Wohnung. Sollte die Wohnung beim Einzug nicht ausreichend gereinigt sein, muss die Wohnung nachgereinigt werden. Die Kosten sind in diesem Fall von der Vermieterin bzw. dem Vermieter zu tragen.
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Regelmäßige Reinigungen sind eine gute Lösung
Wir empfehlen ganz klar eine regelmäßige Putzkraft zu organisieren, die die Wohnung zum Beispiel einmal pro zwei Wochen reinigt. Damit vermeidet man böse Überraschungen am Ende der Mietzeit und die Wohnung bleibt gut in Schuss. Bei Wohnungen, die regelmäßig während der Mietzeit gereinigt werden, entfällt oft eine gesonderte Endreinigung. Die letzte regelmäßige Reinigung findet dann direkt nach dem Auszug aus der Wohnung statt. Die Kosten für die regelmäßige Reinigung können in die Miete einberechnet werden.
Endreinigung beim Auszug aus der Wohnung
Wurde die Wohnung beim Einzug sauber und gepflegt übergeben, so erwarten Vermieter:innen, dass ihre Wohnung beim Auszug ordentlich zurückgegeben wird. Im Mietvertrag wird meistens eine Endreinigung nach Aufwand oder eine Endreinigung mit einem Festpreis vereinbart.
Die Kosten für eine professionelle Reinigungskraft über ein Reinigungsunternehmen (also versichert und steuerpflichtig), liegen ca. zwischen € 25,- bis € 29,- pro Stunde. Putzmittel sind generell inbegriffen. Die Kosten für die Anfahrt und Abfahrt werden meistens zusätzlich berechnet. Wird die Endreinigung nicht durch einen professionellen Dienstleister durchgeführt, liegen die Stundenkosten niedriger.
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Angenommen, dass die Wohnung auf Zeit während der Mietzeit super gepflegt wurde und dass nach dem Auszug eine professionelle Reinigung stattfindet, muss die Wohnung nicht gründlich vorgeputzt werden. Es reicht, wenn die Wohnung "besenrein" übergeben wird.
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Ist die Wohnung allerdings in einem schlechten Gesamtzustand, ist ggf. eine Grundreinigung notwendig und es muss nachgereinigt werden. Eine Grundreinigung ist wesentlich aufwändiger und teurer als die Endreinigung einer gepflegten Wohnung. Es lohnt sich also, die Wohnung auf Zeit pfleglich zu behandeln!
Ist die Wohnung normal verschmutzt, ist in etwa folgender Aufwand zu erwarten. Bei stärkerer Verschmutzung kann die Stundenanzahl deutlich abweichen!
1-Zimmer-Wohnung | 5-8 Stunden | ||
2-Zimmer-Wohnung | 6-10 Stunden | ||
3-Zimmer-Wohnung | 9-14 Stunden | ||
4-Zimmer-Wohnung | 10-20 Stunden | ||
Größere Wohnungen | 15 Stunden oder mehr |
Endreinigung mit Festpreis
Solange die Wohnung „normal“ verschmutzt ist, ist ein Festpreis eine gute und transparente Lösung. Allerdings kann es auch hier zu Mehrkosten kommen, sollte die Wohnung sehr dreckig sein. So sind zum Beispiel Verkalkungen und Schimmelbildung nur mit viel Aufwand zu beseitigen. Wurde in einer Nichtraucherwohnung unerlaubterweise geraucht, ist mit sehr hohen Kosten für die Beseitigung zu rechnen.
Wer kümmert sich um die Organisation und Zahlung der Endreinigung?
Die Endreinigung wird in der Regel direkt von der Vermieterin oder dem Vermieter organisiert. Klären Sie rechtzeitig auf welchen Namen die Rechnung laufen soll, viele Mieter:innen brauchen die Rechnung für die Steuer. Sollen die Kosten mit der Kaution verrechnet werden und liegt die Kaution auf dem Treuhandkonto von City-Wohnen, brauchen wir eine Rechnungskopie.
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Wird die Wohnungsabnahme von City-Wohnen durchgeführt, kommunizieren wir den Abnahmetermin rechtzeitig mit Ihnen, dieser findet überwiegend am Vormittag statt. Die Reinigung sollte dann danach stattfinden.
Warum hat City-Wohnen keine Empfehlungsliste für Reinigungsunternehmen?
In den letzten Jahren ist es immer schwieriger geworden, zuverlässige Reinigungsunternehmen zu finden, die gewährleisten, dass Endreinigungen verbindlich und zufriedenstellend durchgeführt werden. Dies hat zum wiederholten Mal zu Unmut bei Kund:innen und zu endlosen Kommunikationsschleifen geführt.
Abgesehen davon, ist es fast unmöglich ein Reinigungsunternehmen mit ausreichenden Kapazitäten zu finden um alle Wohnungen direkt nach der Wohnungsabnahme und vor der darauffolgende Wohnungsübergabe zu putzen.