Wirtschaftsfaktor möbliertes Wohnen

Wie hoch ist der Bedarf an möblierten Wohnungen und wie profitiert die Hamburger Wirtschaft vom temporären Wohnmarkt?

 

Welche Wohnungen vermitteln wir bei City-Wohnen?

Als inhabergeführte Agentur vermitteln wir möblierte Wohnungen für mehrmonatiges Wohnen auf Zeit und bieten einen umfassenden Service an. Wir sind direkt vor Ort in Hamburg angesiedelt und vermitteln nur in Hamburg. Unsere Wohnungen auf Zeit werden überwiegend zwischen 3 und 12 Monaten vermittelt, wobei die meisten Mietverträge eine Laufzeit zwischen 3 und 6 Monaten haben. Die Mietverträge sind in der Regel befristet (Mietvertrag für den vorübergehenden Gebrauch).

Um den Markt für Wohnen auf Zeit zu begreifen, ist es wichtig zu wissen, was unter den Begriff Wohnen auf Zeit zu verstehen ist und was City-Wohnen genau macht.

In Gesprächen mit der Hamburger Behörde bezüglich des Themas Wohnraumzweckentfremdung wurde für das Wohnen auf Zeit unter bestimmten Voraussetzungen eine Mindestmietzeit von drei Monaten erlaubt. Diese Auflagen halten wir ein. Hier liegt auch der große Unterschied zur Tourismusbranche und zu den Ferienwohnungen, wo für sehr kurze Zeiträume vermietet werden kann und ganz bestimmte Auflagen gelten, z.B. das Vorhandensein einer Wohnraumschutznummer, die von der Hamburger Behörde vergeben wird.

Durch den individuellen und umfangreichen Service und die Präsenz direkt vor Ort unterscheiden wie uns außerdem deutlich von den Internetplattformen, die in den letzten Jahren entstanden sind.

Der Bedarf an möbliertem Wohnraum ist groß und wichtig für die Hamburger Wirtschaft und Wissenschaft. Dieses Wohnungssegment hat seine absolute Berechtigung.

Wir sorgen dafür, dass Menschen, die zeitweilig nicht in Hamburg sind, ihre Wohnung zur Vermietung anbieten können. Diese Wohnungen würden dem Markt für Leerwohnungen niemals zur Verfügung stehen, sondern würden unvermietet bleiben.

Kategorien Wohnungsmarkt (mieten)

  • Leere Wohnungen → für langfristiges Wohnen.
  • Möblierte Wohnungen für mehrere Monate → vorübergehende Anmietung, meistens aus beruflichen Gründen.
  • Hotels, Boardinghäuser und Ferienwohnungen → tage- oder auch wochenweise Vermietung. z.B. für Touristen oder Geschäftsreisende.
  • Möblierte Gäste-Häuser von Firmen oder Universitäten →  Vermietung an eigenen Mitarbeiter oder Gäste.
  • Möblierte Serviced Apartments → oft kleinere Apartments mit Fullservice, recht teuer.

Wer braucht eine möblierte Wohnung und warum?

Als bedeutender Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort braucht Hamburg unbedingt den Zuzug von Fachkräften für Wirtschaft und Wissenschaft. Diese wollen oft auf möblierte Wohnungen zur Zwischenmiete zurückgreifen, bis die Familie nachkommt, ein Arbeitsprojekt beendet wurde, die Probezeit beim Job überstanden wurde und/oder eine passende Leerwohnung oder ein Haus gefunden ist.

Wir sorgen dafür, dass diese Hamburger:innen auf Zeit adäquate Unterkünfte finden. Viele Menschen kommen wegen der Arbeit nach Hamburg, oft aus dem Ausland. Aber es gibt auch viele andere Anlässe – zum Beispiel medizinische, oder auch politische. Vor einiger Zeit haben wir sehr viele türkische Menschen untergebracht, als der Zustand in der Türkei vor allem für regimekritische Akademiker:innen sehr brenzlig wurde. Momentan werden viele Wohnungen von oder für Geflüchtete aus der Ukraine angemietet.

Auch in persönlichen Gesprächen mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sowie mit der Handelskammer Hamburg wird dies als unbedingt notwendig gesehen und unterstützt.

Hauptsächlich kommen die Mietenden auf Zeit aus den folgenden Branchen:
Hamburger Wirtschaft/ Firmen, Universität und Wissenschaft, Botschaften und Diplomatie, Kultur, IT und Journalismus. Ebenso werden Familien untergebracht, deren Wohnung zeitweilig unbewohnbar ist (Wasserschaden, Brandschaden u.Ä.), oder Menschen, deren Wohnung oder Neubauhaus noch nicht fertiggestellt wurde.

Wer vermietet eine möblierte Wohnung und warum?

Der Hauptteil unserer Vermietenden bietet nur eine – oft die eigene – Wohnung an. Meist aus den folgenden Gründen:

  •     Eine Erbangelegenheit muss geklärt werden.
  •     Sabbatical
  •     Auslandsaufenthalt
  •     Einliegerwohnung
  •     Temporäre Arbeit in einer anderen Stadt
  •     Die Wohnung wird später von einem Familienmitglied bezogen
  •     Die Wohnung soll verkauft werden
  •     Temporäre Bereitstellung von Zweitwohnung, beispielsweise in Coronazeiten
  •     Eine neue Wohnung wird bezogen, die alte erst einmal beibehalten.

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