Kurzzeitvermietung - was ist in Hamburg erlaubt?

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass EU-Länder regulierend auftreten dürfen beim Vermieten von privaten Ferienwohnungen. Was bedeutet das für die Vermietung von möblierten Wohnungen in Hamburg? Wir erklären es Ihnen!

 

Immer stärkere Regulierungen der Kurzzeitvermietung in europäischen Großstädten

In immer mehr europäischen Städten gab es in letzter Zeit Gerichtsurteile zu der Kurzzeitvermietung von Wohnungen an Feriengäste. Es ging um Genehmigungspflichten, Geldbußen und sogar um die Rückführung von Wohnungen auf den regulären Mietmarkt. Gerade bestätigte der Europäische Gerichtshof wegen eines aktuellen Falles in Paris: EU-Länder dürfen zur Bekämpfung des Wohnungsmangels regulierend in die Vermietung von privaten Ferienwohnungen eingreifen.

 

Betreffen die Urteile zur Kurzzeitvermietung auch die Vermieter:innen von City-Wohnen?

Wir können an dieser Stelle beruhigen: Nein, für das Wohnen auf Zeit in Hamburg ändert sich dadurch nichts! Eine Genehmigung ist also weiterhin nicht erforderlich. Denn im Gegensatz zu Anbietern wie AirBnB werden bei City-Wohnen keine Ferienwohnungen angeboten, sondern richtiger Wohnraum.

 

Was ist der Unterschied zwischen genehmigungspflichtiger Kurzzeitvermietung und Wohnen auf Zeit?

Wichtig ist die Differenzierung zwischen einer Kurzzeitvermietung an Feriengäste und einer Vermietung zu Wohnzwecken ab 3 Monaten – wie bei City-Wohnen! Die Mieter:innen verlegen bei Mietzeiträumen ab 3 Monaten ihren Lebensmittelpunkt für einige Zeit in die neue Wohnung, zum Beispiel aus beruflichen Gründen. Dieser Mietgrund wird in unseren rechtssicheren Mietverträgen klar festgehalten.

 

Wir freuen uns auf Ihre Wohnung auf Zeit! Hier können Sie Ihre möblierte Wohnung in Hamburg vermieten

Viele Grüße,
Das Team von City-Wohnen

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