Informationen zum Rundfunkbeitrag

© City-Wohnen
Egal wie viele Personen in einer Wohnung wohnen und egal ob überhaupt Rundfunkgeräte vorhanden sind oder genutzt werden: Pro Wohnung muss die sogenannte Rundfunkgebühr gezahlt werden. Dieser Beitrag deckt auch die Autoradios der privaten Autos aller Bewohner:innen ab.
Eine Anmeldung kann über Sie als Vermieter:in einer möblierten Wohnung erfolgen. Die Kosten können in die Pauschalmiete einkalkuliert werden. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Beitragsnummer, die Sie Ihrer Mieterin oder Ihrem Mieter (am besten auch City-Wohnen) mitteilen. Diese Nummer beweist, dass die Rundfunkgebühren für diese Wohnung bezahlt werden.
Entscheiden Sie sich dafür, keine Rundfunkgebühr für die Wohnung zu zahlen, kann es sein, dass Ihre Mieter:innen direkt angeschrieben werden und aufgefordert werden, die Gebühren zu zahlen.
Mieter:innen, die eine möblierte Wohnung als Zweitwohnung mieten, können sich ggf. vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
Alle Infos zum Thema Rundfunkgebühr finden Sie auf www.rundfunkbeitrag.de