Informationen zum Rundfunkbeitrag

Gemütliches Wohnzimmer mit Sideboard in einer möblierten Wohnung von City-Wohnen Hamburg

Egal wie viele Personen in einer Wohnung wohnen, egal ob Radio, TV etc. vorhanden sind, und egal ob sie genutzt werden: Der Rundfunkbeitrag muss immer gezahlt werden.

 

Der Rundfunkbeitrag ist obligatorisch - auch bei einer möblierten Vermietung

 

Pro Wohnung muss ein Rundfunkbeitrag für die öffentliche rechtliche Sendungen in Radio, TV und Internet bezahlt werden. Dieser Beitrag ist obligatorisch. Am einfachsten ist es, wenn die Anmeldung bereits vor der Vermietung der Wohnung stattgefunden hat und die Beitragsnummer im Mietvertrag festgehalten werden kann. Spätestens nach der behördlichen Anmeldung, kommt die Aufforderung seitens der Behörde, den Rundfunkbeitrag zu leisten, bzw. die Rundfunkbeitragsnummer mitzuteilen.

Die Kosten können in die Pauschalmiete einkalkuliert werden.

Entscheiden Vermietende sich dafür, keinen Rundfunkbeitrag für die Wohnung zu zahlen, könnte dies ein Wettbewerbsnachteil sein. Die wenigsten Menschen wollen sich für die kurze Mietzeit mit der Anmeldung befassen.

Alle Infos zum Thema Rundfunkgebühr finden Sie auf der Webseite rundfunkbeitrag.de

Cookies und Datenschutz

Bitte wählen Sie zuzulassende Cookies aus: