Möblierungsaufschlag nach dem Berliner Modell
Das Prinzip des Berliner Models ist, dass beim Mietvertragsabschluss ein monatlicher Möblierungszuschlag von 2% für den Zeitwert der Möbel erhoben wird. Der Abschreibungszeitraum ist 10 Jahre und wird linear abgeschrieben.
Formel: Neuwert der Möbel /10 Jahre*Anzahl nicht vergangener Jahre*2 Prozent
Beispiel:
Anschaffungspreis: € 5000,-
Zuschlag Jahr 1: € 5000,- /10*10*0,02 = € 100,- pro Monat
Zuschlag Jahr 2: € 5000,- /10*9*0,02 = € 90,- pro Monat
Möblierungsaufschlag nach dem Hamburger Modell
Das Prinzip des Hamburger Models ist, dass die Verzinsung der Anschaffungskosten (z.B. 12%) und die Abschreibung der Einrichtungsgegenstände entsprechend ihrer üblichen wirtschaftlichen Abnutzungszeit berücksichtigt wird. Der Abschreibungszeitraum ist 7 Jahre, pro Jahr werden 15% abgeschrieben.
Formel: Möbelwert*(Kapitalverzinsung + Abschreibung) /12 Monate
Beispiel:
Anschaffungspreis: € 5000,-
Zuschlag Jahr 1: (€ 5000,-*(0,12 + 0,15)) / 12 = € 112,50 pro Monat
Zuschlag Jahr 2: (€ 4500,-*(0,12 + 0,15)) / 12 = € 101,25 pro Monat (Wertverlust Möbel: 10% p/J).
Werbungskosten steuerlich absetzen
Vermieter:innen dürfen Einrichtungskosten in der Regel als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Liegt der Kaufpreis unter € 800,- netto (Stand 2019), dürfen diese Kosten im gleichen Jahr zu 100% abgeschrieben werden. Sind die Möbelstücke teurer, müssen diese über die angenommene Lebensdauer abgeschrieben werden. Müssen Möbel oder Teile der Wohnung repariert werden, können Vermieter:innen diese Kosten von der Steuer absetzen.