Sie haben eine möblierte Wohnung in Berlin oder Hamburg und möchten diese vermieten? City-Wohnen hilft Ihnen dabei – angefangen von der Beratung, über die Mietersuche, bis hin zu den Formalien bei der Vermietung Ihrer möblierten Wohnung.
Eine möblierte Wohnung in Berlin oder Hamburg vermieten
Ihre möblierte Wohnung in Hamburg oder Berlin können Sie telefonisch oder online anbieten. Am einfachsten geht es über unser Formular auf der Homepage, wo Sie alle relevanten Informationen und natürlich auch Ihre Wünsche angeben können. Unsere Teams stehen Ihnen auch gerne telefonisch zur Verfügung um zusammen mit Ihnen die Vermittlungschancen Ihrer möblierten Wohnung auf Zeit in Berlin oder Hamburg zu besprechen.
Exposee-Erstellung
Eine der wichtigsten Komponenten für die Vermarktung Ihrer möblierten Wohnung auf Zeit ist das Exposee. Grundlage sind die ausführlichen Informationen, und vor allem gutes Bildmaterial. Eine Fotoreportage fertigen wir für das Exposee kostenfrei an. Haben Sie einen Grundriss nur in Papierform? Kein Problem, wir digitalisieren Ihnen diesen. Mit Ihren Informationen und Fotos erstellen wir ein überzeugendes Exposee zu Ihrer möblierten Wohnung in Berlin oder Hamburg.
Sie haben mehrere Wohnungen?
Bei der Vermittlung und Vermarktung einer größeren Anzahl von möblierten Wohnungen oder auch Apartmenthäusern können Sie auf die zuverlässige und kompetente Unterstützung durch City-Wohnen bauen. Wir bieten Ihnen mit unseren langjährigen Erfahrungen eine kontinuierliche und routinierte Betreuung: Mit uns steht Ihnen der Wohnungsmarkt für das Wohnen auf Zeit in Berlin und Hamburg offen!
Beratung über das Wohnen auf Zeit in Berlin und Hamburg
Sie haben Fragen zur Möblierung Ihrer Wohnung, zu Ihren Vermietungschancen oder ganz allgemein zum Thema Vermieten einer möblierten Wohnung auf Zeit in Hamburg und Berlin? Wir sind für Sie da. Wir beraten Sie gerne zur Planung und Vorgehensweise, um Ihre möblierte Wohnung auf Zeit so wirkungsvoll wie möglich zu vermarkten.
Vermittlung Ihrer möblierten Wohnung
Sind alle Daten geklärt, bieten wir Ihre Wohnung unseren Kunden an, sowie auch online auf unserer eigenen Homepage, auf unseren Verbandsseiten und über die größten Immobilienportale im Internet (z.B. bei Immobilienscout 24). Nachdem wir mit den potentiellen Mietern vorab Detailfragen geklärt haben, wird ein Besichtigungstermin vereinbart. Bei diesem Termin fällt die Entscheidung oft sehr schnell, denn letztlich geht es vielen Interessenten nur noch darum, zu sehen, ob die Wohnung tatsächlich den Vorstellungen entspricht. Damit alles weiterhin reibungslos klappt, haben Sie von uns gleich am Anfang Post erhalten – mit vielen Informationen und einem Mietvertragsformular, das Sie nun nutzen können.
City-Wohnen informieren
Wir arbeiten weiter, bis Sie uns von der Vermietung unterrichten! Ein weiterer Interessent freut sich auf Ihre Wohnung - sollten Sie diese aber bereits vermietet haben, wäre der Nachzügler natürlich enttäuscht. Um unnötigen Ärger für allen Beteiligten zu vermeiden, ist es wichtig, dass Sie uns informieren, sobald Sie sich mit einem Interessenten geeinigt haben.
Vermieten heißt: Mietvertrag abschließen
Sobald der Mieter für Ihre Wohnung feststeht, empfiehlt es sich, das Mietverhältnis schriftlich festzuhalten. Bei einem Zeitmietvertrag müssen Sie als Vermieter die Begründung für die zeitliche Befristung schriftlich vermerken, ansonsten gilt das Mietverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Mieter als unbefristet. Sie können hierzu unser anwaltlich geprüftes Mietvertragsformular nutzen, welches wir Ihnen mit unserer ersten Post zuschicken. Regeln Sie dabei am besten auch sämtliche Konditionen, z.B.: Wie und bis wann sollen Miete und Kaution gezahlt werden? Übrigens: Denken Sie daran, das die maximale Kaution gesetzlich vorgeschrieben ist. Mehr als drei Monatskaltmieten sind nicht erlaubt.
Die Übergabe der möblierten Wohnung
Vereinbaren Sie einen Termin, bei dem die möblierte Wohnung mitsamt der Schlüssel übergeben wird. Sie können Ihrem Mieter dabei die Besonderheiten Ihrer Wohnung erklären, so dass dieser sich schnell zurechtfindet „Der Staubsauger befindet sich...“. Neben einem Übergabeprotokoll, in dem Sie z.B. die Zählerstände und den Zustand der Wohnung vermerken, sollte eine möblierte Wohnung immer mit einer Inventarliste übergeben werden, die vom Mieter und Vermieter gegengezeichnet wird. Für eine komplett möblierte Wohnung ist diese Liste zwar etwas länger, aber es schützt Sie und Ihren Mieter vor späteren Missverständnissen.
Angst vor Schäden an den Möbeln?
Auch dem sorgsamsten Mieter kann ein Malheur passieren. Wenn es an einem Möbelstück zu einem Haftpflichtschaden kommt, kann eine Renovierung oder der Ersatz teuer werden, und viele Versicherungen haften in diesem Fall nicht. Als zusätzlichen Service für Sie und Ihren Mieter gibt es hierfür unsere spezielle Haftpflichtversicherung, die im ersten Jahr kostenfrei ist. Das Versicherungsformular erhalten Sie mit der ersten Post von uns. Besprechen Sie bereits bei der Wohnungsübergabe, dass Ihr Mieter Sie sofort informiert, falls ein Schadensfall eintritt: Die entsprechende Versicherung (z.B. Hausrat oder Haftpflicht) sollte möglichst schnell benachrichtigt werden.
Während der Mietzeit
Sind Sie während der Mietzeit nicht in Berlin bzw. Hamburg oder allgemein schlecht erreichbar? Notieren Sie Ihrem Mieter trotzdem die Telefonnummer oder mail-Adresse, unter der Sie einigermaßen erreichbar wären.
Immer hilfreich ist es auch, wenn Sie Ihren Hausmeister, einen Bekannten, der sich mit Ihrer Wohnung ein bisschen auskennt, oder Ihren Nachbarn bitten, als Kontaktperson zu fungieren. Ein Wasserrohrbruch in der Wohnung über Ihnen? Ein Kälteeinbruch im Herbst und die Heizung springt nicht an? Ihr Mieter wird sich bestimmt freuen, wenn Sie ihm für den Notfall eine Telefonnummer da gelassen haben.
Rückgabe der möblierten Wohnung auf Zeit
Vereinbaren Sie wieder einen Termin und nehmen Sie das Übergabeprotokoll sowie die Inventarliste mit. Wenn Sie nun Punkt für Punkt alles mit Ihrem Mieter durchgehen, können Sie zuversichtlich sein, dass Sie nichts übersehen oder vergessen haben: Details zur Möblierung, Zustand der Wohnung, das Ablesen der Zählerstände, die Anzahl der Schlüssel, die zurückgegeben werden usw.
Beruhigt können Sie dann die Rückgabe der Wohnung zum Ende bringen. Sind alle Abrechnungen zur Vermietung abgeschlossen (z.B. die Telefonrechnung, falls diese weiter über Ihren Namen lief) und die Differenzbeträge ausgeglichen, kann die Kaution zurückgezahlt werden.
Eine möblierte Wohnung in Hamburg oder Berlin vermieten
Ihr Ziel ist unser Ziel: Wir möchten Ihre möblierte Wohnung auf Zeit schnell und zuverlässig vermitteln. Unsere Teams bieten Ihnen eine sorgfältige und kompetente Betreuung, vom Exposee bis zum Vertragsabschluss.
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