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Ein möbliertes Apartment mieten in Hamburg - Formulare


Sie sind bei uns registriert als Sucher oder Anbieter von möblierten Apartments in Hamburg? Auf Anfrage stellen wir Ihnen gerne folgende Formulare oder Infos zur Verfügung:

  

 
  • Mietvertrag
  • Mietvertragsübersetzungen auf Englisch, Französisch und Spanisch
  • Haftpflichtversicherung
  • Übergabeprotokoll
  • Inventarliste
  • Selbstauskunft für Mieter
  • Hausordnung
  • Mietaufhebungsvertrag
  • Informationen zum Energieausweis

 

 

 

Mietvertrag

Der Mietvertrag für möblierte Apartments auf Zeit ist ein sehr spezieller Mietvertrag und bei der Mietvertragsgestaltung gibt es Einiges zu berücksichtigen. City-Wohnen hat zusammen mit einer Anwaltskanzlei einen eigenen Mietvertrag entwickelt, der zwei Varianten beinhaltet: Der Mietvertrag auf Zeit, der für alle Parteien zeitlich festgelegt ist (mit einigen möglichen Modifizierungen ) und der unbefristete Vertrag mit der Option für den Mieter kurze Kündigungsfristen zu vereinbaren und für beide Parteien eine kündigungsfreie Zeit fest zu legen.
Alle Anbieter von möblierten Apartments auf Zeit bekommen den Mietvertrag zusammen mit ausführlichen Informationen zugeschickt.

Mietvertragsübersetzungen auf Englisch, Französisch und Spanisch

Sie möchten einen Mietvertrag für Ihr möbliertes Apartment erstellen, Ihr Mieter versteht aber kein Deutsch? Kein Problem: Wir bieten Ihnen Übersetzungen in den folgenden Sprachen: Englisch, Französisch und Spanisch. Maßgeblich ist allerdings immer das Deutsche Mietvertragsformular, welches ausgefüllt und unterschrieben werden muss.

Haftpflichtversicherung

Schäden am gemieteten Inventar von möblierten Apartments sind oft nicht versichert. City-Wohnen bietet eine Haftpflichtversicherung an, die wir für das erste Jahr sogar kostenlos zur Verfügung stellen. Das Formular wird dem Wohnraumanbieter bei der Objektaufnahme zugeschickt.

Übergabeprotokoll

Es gibt keine Vorschrift welches die Mietparteien dazu verpflichtet ein Übergabeprotokoll zu machen. Sinnvoll ist ein solches Protokoll allerdings schon, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden. In diesem Protokoll geht es überwiegend darum, den Zustand und eventuelle Mängel des möblierten Apartments zu dokumentieren. Mieter und Vermieter machen dazu einen gemeinsamen Besichtigungstermin. Die Regel ist, dass das möblierte Apartment im gleichen Zustand abgegeben wird, wie es angemietet wurde. Das Übergabeprotokoll ist dabei Beweismittel.
Beim Auszug wird festgehalten, welche Mängel innerhalb welcher Frist vom Mieter zu beseitigen sind. Ist die Frist abgelaufen, kann der Vermieter eine Fremdfirma beauftragen die Mängel fachmännisch auf Kosten des Mieters zu beseitigen. Bei gravierenden Mängeln, ist es auf jeden Fall sinnvoll, um Fotos zu machen und/ oder einen Zeugen mit zu nehmen. Sobald Vermieter und Mieter unterschrieben haben, ist der Inhalt des Protokolls auch bindend. Spätere Änderungen sind nur einvernehmlich möglich.

 

Inventarliste

Um späteren Streit zu vermeiden, lohnt es sich, bei der Erstellung der Inventarliste möglichst gründlich vorzugehen. Eine genaue Umschreibung aller Inventargegenstände ist empfehlenswert. Einschränkungen in der Funktion oder Beschädigungen sollten festgehalten werden. Sofern keine Angaben zum Zustand und Wert gemacht wurden, geht man von voller Funktionstauglichkeit und Neuwertigkeit aus. Beeinträchtigungen des Zustands, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen, müssen vom Mieter beim Auszug repariert werden, bzw. ersetzt werden. Falls während des Mietverhältnisses Änderungen am Inventar vorgenommen werden, sollten diese Änderungen in der Inventarliste festgehalten werden.

 

Selbstauskunft für Mieter

Einige Vermieter verlangen vor der Vermietung von möblierten Apartments eine Selbstauskunft des Mieters, letztendlich hat er auch ein berechtigtes Interesse daran, zu wissen ob der Mieter sich die Miete leisten kann und sich in die Hausgemeinschaft eingliedern kann. Anderseits hat der Mieter ein Recht darauf, seine Privatsphäre zu schützen. Jeder Bürger hat das Recht zu bestimmen, was, wann und wie Daten über seine Lebensumstände nach außen gelangen sollen. Generell kann man sagen: Zulässige Fragen des Vermieters sind nur dann gegeben, wenn die Beantwortung relevant ist für die Umstände, die für den Abschluss des Mietvertrages wesentlich sind.

Hausordnung

Meistens wird eine Hausordnung bereits vorhanden sein. In diesem Fall sollte diese Hausordnung dem Mietvertrag hinzugefügt werden. Falls keine Hausordnung für Ihr möbliertes Apartment oder die Hausgemeinschaft vorhanden ist, können wir Ihnen gerne ein Muster zuschicken, wobei es sich hier nur um ein Beispiel handelt. Einzelne Regelungen, solange sie im gesetzlichen Rahmen sind, können geändert werden.

Mietaufhebungsvertrag

Mit dem Mietaufhebungsvertrag vereinbaren Mieter und Vermieter die Beendigung eines Mietverhältnisses und deren Bedingungen. Dieser Mietaufhebungsvertrag kann jederzeit abgeschlossen werden, also auch bei einem Zeitmietvertrag. Generell wird ein solcher Vertrag abgeschlossen, wenn die Fristen bei einer Kündigung zu lang sind.

Informationen zum Energieausweis

Vor allem bei längerfristigen Verträgen, kann es für den Mieter wichtig sein, sich ein Bild über die zu erwartenden Energiekosten zu machen. Sind die Vermietungsgespräche schon im fortgeschrittenen Stadium und die Vertragsverhandlungen konkret, kann der potentielle Mieter Einsicht in den Energieausweis verlangen. Der Vermieter ist in diesem Fall verpflichtet den Energieausweis "zugänglich" zu machen. Ein Informationsblatt für Vermieter von möblierten Wohnungen schicken wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.


Privatkundenteam: 040 - 19 430 oder hamburg(at)city-wohnen.de

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