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Eine Wohnung in Berlin möbliert vermieten


Sie möchten eine Wohnung in Berlin möbliert vermieten? Wir haben Ihnen hier einige Informationen und Tipps zusammengestellt:

 

Ist ein schriftlicher Vertrag beim Vermieten einer möblierten Wohnung wichtig?

Ja. Auch wenn ein mündlicher Mietvertrag geltend ist, sollten Sie beim Vermieten Ihrer möblierten Wohnung den Mietvertrag mit Ihrem Mieter schriftlich abschließen. Haben Sie die mit dem Mieter abgesprochenen Konditionen schwarz auf weiß, können Sie sich unkompliziert darauf berufen. Vermieten Sie Ihre möblierte Wohnung in Berlin zum Wohnen auf Zeit, können Sie unser vom Anwalt erstelltes Mietvertragsformular nutzen. Mit der ersten Post von City-Wohnen Berlin, die Sie als Vermieter bzw. Anbieter erhalten, senden wir Ihnen u.a. auch das Formular zu.

 

Wann zahlt der Mieter die Kaution und die erste Miete an den Vermieter?

Wenn Sie Ihre möblierte Wohnung vermieten, wird üblicherweise die Miete für den ersten Monat und die Kaution vorab, spätestens bis zur Übergabe des Apartments gezahlt. Beginnt der Mietzeitraum erst später, verlangen viele Vermieter vorab zumindest eine Anzahlung. Sämtliche Übergaben von Bargeld (für Miete, Kaution etc.) sind vom Empfänger zu quittieren.

 

Was ist bei der Übergabe und der Abnahme Ihrer möblierten Wohnung in Berlin zu beachten?

Sie vermieten Ihre möblierte Wohnung in Berlin - auch bei einer Vermietung zur Zwischenmiete sollten Sie mit Ihrem Mieter in jedem Fall den Stand der Dinge zu Mietbeginn / Übergabe der Wohnung und zum Abschluss des Mietverhältnisses festhalten.
Entweder Sie machen die Übergabe mit dem Mieter persönlich, dann sollte hier schriftlich notiert werden z.B.: wann und an wen die Wohnung übergeben wird, ggfs. die Höhe der Zählerstände von Strom und Gas, wie viele Schlüssel übergeben werden, Anmerkungen zum Zustand der Wohnung (Protokoll). Wenn Sie möbliert vermieten ist es empfehlenswert, eine Inventarliste bei der Übergabe zu verwenden. Die schriftlich festgehaltenen Punkte sollten wie der Mietvertrag in zwei Exemplaren (jeweils eines für den Mieter und den Vermieter) von beiden unterschrieben werden. Bei der Abnahme / Rückgabe des Apartments sollten Sie ebenso vorgehen.
Oftmals wird für die Übergabe vereinfacht vorgegangen, indem kein Treffen vor Ort verabredet wird: Die Schlüssel werden für den Mieter hinterlegt, und in der Wohnung liegt in Papierform die Inventarliste und das Protokoll bereit. Sofern dem Mieter bei Begehung der Wohnung Mängel auffallen, muss er diese auf der Inventarliste bzw. dem Protokoll notieren, unterschreiben und dem Vermieter innerhalb einer Frist (häufig drei Tage) zukommen lassen. Die Abnahme der Wohnung am Ende der Mietzeit sollte jedoch von beiden Parteien persönlich vorgenommen werden.

 

Was muss in der Inventarliste notiert sein?

Viele Vermieter notieren nicht jedes Detail, sondern verwenden Sammelbegriffe wie Besteck, Geschirr etc. Je wertvoller einzelne Gegenstände sind, umso eher sollten diese jedoch in der Inventarliste explizit aufgeführt werden, bei einem Fernseher z.B. auch das genaue Fabrikat.

 

Sie haben keine Zeit für kleinere Handwerksarbeiten und ähnliches?


Haben Sie in Ihrer Wohnung in Berlin kleinere Reparaturen oder ähnliches vorzunehmen, dann kommt vielleicht eine handwerkliche Haushaltshilfe gerade recht? Die Berliner Firma "Der Kümmerer" ist zu erreichen unter: 030 / 216 60 21.

 

Fragen rund um das Vermieten Ihrer möblierten Wohnung in Berlin?

Benötigen Sie weitere Informationen über das Vermieten Ihrer möblierten Wohnung in Berlin? Die hier aufgeführten Informationen und auch Tipps, die Sie von unserem Team erhalten, können keine Rechtsberatung ersetzen. Unsere Erfahrungen der letzten Jahre haben jedoch gezeigt, dass Probleme beim Vermieten in der Regel dann auftreten, wenn der Mietvertrag nicht schriftlich gemacht wurde oder keine ordentliche Über- und Rückgabe der Wohnung vorgenommen wurde.

Insofern: Melden Sie sich bei uns, wenn Ihnen Punkte unklar sind, denn wir möchten, dass Sie Ihre möblierte Wohnung in Berlin mit einem guten Gefühl vermieten.

 

Sie haben weitere Fragen?

Dann freuen wir uns auf eine Nachricht von Ihnen. Telefonisch sind wir von Montag bis Freitag: 10 bis 18 Uhr unter 030 / 19 430 erreichbar.

Ihr Team von City-Wohnen Berlin