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Infos: Eine Wohnung in Berlin möbliert mieten


Sie haben Ihre Wohnung in Berlin gefunden und möchten diese auf Zeit möbliert mieten - wie geht´s weiter?

Die Freude ist groß - Sie haben Ihre möblierte Wohnung in Berlin gefunden und Sie möchten diese zur Zwischenmiete für ein paar Monate oder ein paar Jahre möbliert mieten: Als nächstes sprechen Sie mit Ihrem Vermieter die genauen Konditionen für das Apartment ab, und denken Sie daran: Auch ein mündlicher Mietvertrag ist ein Mietvertrag. Jedoch sollten Sie zur Vermeidung von Missverständnissen einen Mietvertrag immer schriftlich abfassen. Sie können dafür das anwaltlich geprüfte Mietvertragsformular nutzen, das unseren Anbietern bereits vorliegt.

 

Gibt es neben dem Mietvertrag weitere Formalitäten zu beachten, wenn Sie die Berliner Wohnung möbliert mieten möchten?

Achten Sie bei der Übernahme der Wohnung darauf, ob diese schriftlich mittels eines Übergabeprotokolls erfolgt. Falls keine Pauschalen vereinbart wurde, dann sollten hier für die spätere Abrechnung auch die Zählerstände z.B. vom Strom und Gas notiert sein.

Da Sie die Wohnung möbliert mieten, ist außerdem eine Inventarliste üblich. Auch sind ggfs. Bemerkungen über den Zustand der Wohnung bzw. der Möblierung empfehlenswert. Im Gegensatz zur Abnahme der Wohnung am Ende der Mietzeit, wird die Übernahme der Wohnung häufig nicht persönlich vorgenommen. Sie erhalten die Schlüssel und ziehen ein und fühlen sich hoffentlich gleich wohl. Trotzdem sollten Sie sich die Zeit nehmen, und das Übergabeprotokoll und die Inventarliste durchzugehen. Sofern etwas nicht korrekt ist, informieren Sie am besten Ihren Vermieter bzw. Ansprechpartner umgehend und schriftlich.


Der Auszug bzw. die Rückgabe der möbliert gemieteten Wohnung wird in der Regel persönlich vorgenommen, das bedeutet, von der Vermieterseite wird auch jemand vor Ort sein. Vereinbaren Sie hierfür rechtzeitig einen Übergabetermin. Ihr Vermieter wird dann mit Ihnen die Wohnung prüfen, was mittels des Übergabeprotokolls und der Inventarliste aus der Zeit des Mietbeginns flink erledigt sein sollte. Die Rückgabe der Wohnung und der Wohnungsschlüssel wird dann von beiden Seiten, Mieter und Vermieter, auf dem Rückgabeprotokoll und der Inventarliste unterschrieben.

 

Wer erhält die Miete und die Kaution für die Wohnung?

Die Miete und die Kaution zahlen Sie an den Vermieter. Üblicherweise wird die erste Miete und die Kaution bis spätestens zur Wohnungsübergabe vom Mieter gezahlt.

Die Kaution erhalten Sie nach Auszug bzw. ordnungsgemäßer Rückgabe der möblierten Wohnung zurück. Erhält Ihr Vermieter noch Geld von Ihnen, weil Sie beispielsweise seinen Telefonanschluss genutzt haben? In der Regel vereinbaren Mieter und Vermieter, dass die noch ausstehenden Kosten mit der Kaution verrechnet werden, sobald die letzten Abrechnungen vorliegen.

Und falls Sie die erste Miete und die Kaution erst bei der Wohnungsübergabe in bar zahlen, dann vergessen Sie nicht, sich die Zahlung quittieren zu lassen.

 

Was bedeutet es, eine Wohnung mit einem Zeitmietvertrag anzumieten?

Sie mieten eine Wohnung mittels eines Zeitmietvertrages befristet an: Es wird nicht nur der Mietbeginn, sondern auch das Mietende festgelegt. Falls es sich herausstellt, dass Sie das Apartment länger nutzen möchten, dann ist es ggfs. möglich - wenn Ihr Vermieter die Wohnung auch erst zu einem späteren Zeitpunkt wieder benötigen sollte. Fragen Sie uns einfach, ob sich bei Ihrem Vermieter der Rückkehrtermin in seine Berliner Wohnung auch verschoben hat und Sie die Wohnung zur Zwischenmiete länger nutzen können.

 

Darf der Vermieter während Ihrer Mietzeit die Wohnung betreten?

Möchte der Vermieter Ihre Wohnung betreten, dann muss er mit Ihnen einen Termin absprechen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Häufiger Fall: Sie haben eine möblierte Wohnung zum Wohnen auf Zeit gemietet. Der Vermieter benötigt die Wohnung in Berlin nicht gleich nach Ihrem Auszug wieder selber. Dann wird Ihr Vermieter ggfs. einen Besichtigungstermin mit dem potentiellen neuem Mieter vereinbaren wollen: Ihr Nachfolger möchte die möblierte Wohnung wahrscheinlich gerne einmal in Augenschein nehmen, bevor er einen Mietvertrag unterschreibt.

 

Reinigung der Wohnung

Sie sollten die Wohnung in einem gepflegten Zustand bewahren: Vielleicht haben Sie während der Berliner Zeit Ihre Wohnung zuhause selber möbliert vermietet? Sie möchten Ihre eigene Wohnung in einem guten Zustand zurückerhalten? Genau das erwartet Ihr Berliner Vermieter auch. Oftmals wird darüber hinaus bereits im Mietvertrag eine Endreinigung abgesprochen.

Wenn Sie einen Reinigungsservice wünschen, dann fragen Sie Ihren Vermieter, vielleicht kann er Ihnen seine eigene Putzfee überlassen. Oder erkundigen Sie sich bei uns nach einem Reinigungsservice.

 

Es ist etwas kaputt gegangen?

Das kann natürlich passieren. Es fällt beispielsweise das Rotweinglas über den wunderschönen hellen Teppich, und mit einfachen Mitteln ist dieser nicht wieder in seinen Urzustand zu versetzen. Sie haben zusammen mit Ihrem Vermieter die Möglichkeit, eine spezielle Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Unterlagen dafür haben wir ebenfalls mit der ersten Post an unsere Anbieter geschickt.

Tritt sodann ein Haftpflichtschadenfall tatsächlich ein, dann informieren Sie unbedingt gleich Ihrem Vermieter und auch uns, damit der Vorfall rechtzeitig bei der Versicherung gemeldet werden kann.

 

Fragen rund um das Mietverhältnis

Sie haben sich für eine unserer möblierten Wohnungen in Berlin entschieden, möchten möbliert mieten und haben Fragen zum Mietvertrag? Oder zur angemieteten Wohnung? Sie können sich mit Ihrem Vermieter über einen bestimmten Punkt nicht einigen? Wenden Sie sich an uns, wir versuchen mit Ihnen eine Lösung zu finden.

Beachten Sie, dass die Tipps und Informationen zur Anmietung einer möblierten Wohnung in Berlin, die wir hier notiert haben, oder die Sie von unserem Team erhalten, keine Rechtsberatung ersetzt. Jedoch hat sich uns in den vielen Jahren gezeigt: Probleme beim Mieten einer möblierten Wohnung kommen vor allem dann vor, wenn ein Mietvertrag nicht schriftlich abgefasst wurde und/oder es keine ordentliche Übergabe bzw. Abnahme der Wohnung gegeben hat. Daher: Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Ihnen etwas unklar ist, denn wir möchten, dass Sie sich in Ihrem Berliner Apartment wohl fühlen und auch anschließend gerne an Ihre Zeit in unserer Stadt zurück denken.

 

Ihr Team von City-Wohnen Berlin

Sie erreichen uns persönlich Montag bis Freitag von 10 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer: 030 /19 430!