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City-Wohnen - Wohnen auf Zeit - Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sucher von Wohnraum


Definitionen

1. AGB-Sucher = Allgemeine Geschäftsbedingungen von City-Wohnen für Sucher von Wohnraum.
2. City-Wohnen = City-Wohnen Immobilien und Beratung GmbH Berlin und/oder City-Wohnen Immobilien und Beratung Hamburg, abhängig davon, ob der Auftrag mit City-Wohnen Berlin und/oder City-Wohnen Hamburg abgeschlossen wird.
3. City-Wohnen Berlin = City-Wohnen Immobilien und Beratung GmbH Berlin
4. City-Wohnen Hamburg = City-Wohnen Immobilien und Beratung Hamburg
5. Provision bzw. Gebührenregelung, bzw. Vermittlungsgebühren: beziehen sich immer auf die Regelungen der jeweiligen Agentur mit der ein Auftrag abgeschlossen wurde.

1. Beauftragung

a. Als Wohnraumsucher beauftragen Sie City-Wohnen mit der Vermittlung von Wohnraum.
b. City-Wohnen übermittelt Ihnen zu Ihrem Suchprofil passende Angebote und ermöglicht Ihnen die Kontaktaufnahme zu den Wohnraumanbietern.
c. Wird Ihnen aufgrund des Nachweises durch City-Wohnen Wohnraum überlassen – sei es durch mündliche oder schriftliche Vereinbarung mit dem Wohnraumgeber – ist eine Provision für City-Wohnen fällig.
d. City-Wohnen ist kein Vertragspartner im Mietvertrag und übernimmt als Wohnraumvermittler keine Verantwortung für Schäden an der Mietsache, bzw. für Schäden die bei der Vermietung oder bei Vertragsbruch der Mietparteien entstehen

2. Provision


a. Provisionshöhe
Bei einer erfolgreichen Vermittlung ist die maximale Provision zu zahlen. Jedoch wird die Provision - abhängig vom im Mietvertrag genannten Zeitraum - in der Form einer Abschlagszahlung angepasst. Für Aufträge an City-Wohnen Berlin ist die Berliner Provisionstabelle und für Aufträge an City-Wohnen Hamburg ist die Hamburger Provisionstabelle maßgeblich. Die Gesamtforderung bleibt stets erhalten und bei Zeitraumverlängerungen in Anspruch genommen. Monatsmiete ist die zwischen Vermieter und Mieter vereinbarte Miete inklusive der Nebenkosten (Pauschalmiete). Ist bei einem unbefristeten Mietvertrag mit nicht nur vorübergehender Nutzung der Wohnräume über die Nebenkosten gesondert abzurechnen, so ist der vereinbarte Mietzins ohne diese Nebenkosten maßgeblich.

Provisiontabelle: Berlin

Provisionstabelle: Hamburg

 

Wird Ihnen ein Objekt zum Verkauf nachgewiesen, verpflichten Sie sich ebenfalls eine Provision an City-Wohnen zu zahlen, verdient und fällig bei Vertragsabschluss bzw. Zuschlag. Für Aufträge an City-Wohnen Berlin ist der Berliner Provisionssatz und für Aufträge an City-Wohnen Hamburg ist der Hamburger Provisionssatz maßgeblich. Der Provisionsanspruch besteht auch bei Abschluss eines wirtschaftlich gleichwertigen Geschäfts, das im Zusammenhang mit dem Angebot steht.


b. Fälligkeit
Die Provision ist unmittelbar nach der Überlassungsvereinbarung – sei es mündlich oder schriftlich – fällig, unabhängig vom Einzugsdatum.
c. Verlängerung des Mietverhältnisses
Im Falle einer Verlängerung wird City-Wohnen Ihnen eine weitere Abschlagszahlung in Rechnung stellen, abhängig von der Mietdauer. Die bereits berechnete Provision wird vollständig angerechnet.
d. Verkürzung der Mietdauer und Kündigung
Eine Verkürzung der Mietdauer oder die vorzeitige Kündigung des Mietverhältnisses bleiben für die Bestimmung der Provision außer Betracht.
e. Eine Provision ist ebenfalls zu entrichten, wenn Ihnen von einem Anbieter ein anderes als von City-Wohnen vorgeschlagenes Objekt zur Vermietung angeboten und dieses angemietet wird. Dies gilt auch dann, wenn ein Anbieter nicht Eigentümer des Objektes ist oder weitere Angebote im Namen Dritter vorschlägt.

3. Informationspflichten

a. Überlassungsvertrag
Sie verpflichten sich, City-Wohnen unverzüglich über Abschluss und Details eines Mietvertrags zu informieren und auf Verlangen eine Vertragsabschrift zu übersenden.
b. Verlängerungsabsicht
Eine Verlängerungsabsicht bzw. -option für das Mietverhältnis ist City-Wohnen sofort mitzuteilen, spätestens jedoch einen Monat vor Ablauf des ursprünglichen Mietzeitraumes. Das gemietete Objekt kann nach Verstreichen dieser Frist erneut von City-Wohnen vermittelt und beworben werden. Das Nichteinhalten dieser Frist kann zu Schadensersatzansprüchen von City-Wohnen führen.
c. Mitteilungspflicht
Ist Ihnen ein Angebot bereits bekannt, so haben Sie dies unverzüglich, spätestens jedoch am nächsten Werktag nach Erhalt, unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Ansonsten erhebt City-Wohnen Anspruch auf die volle Provision bei Mietvertragsabschluss.

4. Verschwiegenheit

Für Sie ist jegliche Weitergabe der durch City-Wohnen erteilten Informationen - insbesondere der Angebote und Personalien der Anbieter - an Dritte nur nach schriftlicher Zustimmung durch City-Wohnen gestattet. Andernfalls haften Sie - unbeachtet eines weiteren Schadensersatzanspruchs - im Falle des Vertragsschlusses durch Dritte in voller Höhe für die Provision.

5. Stornierung des Vermittlungsauftrages

Kündigen Sie den Vermittlungsauftrag, so erklären Sie, dass die erhaltenen Angebote zu keiner Wohnraumüberlassung führten und dass Sie oder auch weitere Personen, die von Ihnen über die Angebote informiert wurden, auch in Zukunft keinen weiteren Gebrauch von den überlassenen Adressen machen.

6. Haftungsausschluss

a. Untermieterlaubnis
City-Wohnen übernimmt keine Gewähr für das Vorliegen von Untervermietungserlaubnissen oder sonstigen erforderlichen Genehmigungen. City - Wohnen lässt sich allerdings schriftlich von den Anbietern bestätigen, dass eine Untervermietung erlaubt ist.

b. Nicht zustande kommen von Vermittlungen
Eine Haftung von City-Wohnen für den Fall nicht zustande gekommener Vermittlungen ist ausdrücklich ausgeschlossen.

c. Schadensersatz
Schadensersatzansprüche gegen City-Wohnen sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem oder im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit auch fahrlässigem Verhalten oder Gefährdungshaftung beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt ein Jahr. Der Beginn der Verjährungsfrist bestimmt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

d. Richtigkeit und Änderung von Daten
City-Wohnen geht davon aus, dass sämtliche, im Bereich der Vermittlungstätigkeit übermittelten und veröffentlichten Daten richtig sind und pflegt ihren Datenbestand mit äußerster Sorgfalt. Dennoch kann City-Wohnen keine Verantwortung für die Richtigkeit übernehmen. Angaben auf den Internetseiten von City-Wohnen, in Exposés, Prospekten, Beschreibungen u. ä. beruhen auf den vom Objektanbieter an City-Wohnen zu den Objekten erteilten Informationen, deren Richtigkeit zu überprüfen für City-Wohnen nicht in vollen Umfang möglich ist. Datenänderungen können zu jeder Zeit durchgeführt werden, inkl. Preisänderungen.

7. Sonstige Bestimmungen

Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. In diesem Fall ist der Vertrag seinem Sinn gemäß zur Durchführung zu bringen.

8. Gerichtsstand

a. Gerichtsstand für Aufträge an City-Wohnen Berlin ist Berlin.
b. Gerichtsstand für Aufträge an City-Wohnen Hamburg ist Hamburg.

Stand 10.09.07