Wohnen auf Zeit
>
AGB
>
AGB-Anbieter
City-Wohnen - Wohnen auf Zeit - Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anbieter von Wohnraum
Definitionen
- AGB-Anbieter = Allgemeine Geschäftsbedingungen für Wohnraumanbieter bei City-Wohnen
- City-Wohnen = City-Wohnen Immobilien und Beratung GmbH Berlin (kurz: City-Wohnen Berlin) und/oder City-Wohnen Immobilien und Beratung Hamburg (kurz: City-Wohnen Hamburg), abhängig davon, ob der Auftrag mit City-Wohnen Berlin und/oder City-Wohnen Hamburg abgeschlossen wird.
- Gebührenregelung = die Regelung der jeweiligen Agentur, mit der ein Vertrag abgeschlossen wurde (Siehe auch 1.g)
- Beauftragung
- Als Wohnraumanbieter beauftragen Sie City-Wohnen mit der Vermittlung Ihres Wohnraums zwecks Vermietung.
- City-Wohnen ist berechtigt, Ihr Angebot auf bestmögliche und branchenübliche Art und Weise zu vermarkten und die Kontaktaufnahme mit passenden Interessenten zu ermöglichen.
- In diesem Sinne ist City-Wohnen berechtigt, die Objektbeschreibung inkl. Straßenname (ohne Hausnummer), vorhandenes Fotomaterial, Grundrisse u. Ä. zu veröffentlichen
- Alle Annoncen von City-Wohnen werden anonymisiert veröffentlicht.
- Nur bei City-Wohnen registrierte Kunden erhalten Ihre Kontaktdaten zwecks Kontaktaufnahme mit Ihnen.
- Sollte City-Wohnen einzelne Daten nicht veröffentlichen dürfen, ist eine schriftliche Mitteilung Ihrerseits erforderlich.
- Die Vermittlung ist für Sie kostenlos, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
- Eigene Annoncen und Exklusivität
Für die Dauer der Beauftragung von City-Wohnen verpflichten Sie sich, keine eigenen Annoncen bei den Internetportalen Immobilienscout 24 und Immowelt zu schalten. Exklusiv-Anbieter werden bevorzugt vermittelt.
- Informationspflichten
Sie verpflichten sich, uns sofort zu informieren:
- sobald Ihr Objekt vermietet wurde. Entscheidend ist der Moment der Vereinbarung, nicht die Form. Auch eine mündliche Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter ist verbindlich und gilt als Mietvertrag. Sie verpflichten sich zur Nennung des Namens des Mieters und / oder Nutzers, unabhängig davon, ob die Vermittlung durch City-Wohnen erfolgte oder anderweitig zustande gekommen ist. City-Wohnen hat das Recht, eine Kopie des Mietvertrags zu erhalten, sofern das Mietverhältnis durch die Vermittlung von City-Wohnen zustande gekommen ist.
- sobald sich wichtige Objektdaten ändern (sowie Miete, Zeitraum, Ausstattung, Kriterien),
- sobald Ihre Kontaktdaten sich ändern (Telefon, Email, Kontaktpersonen etc.),
- wenn Sie nicht mehr vermieten möchten,
- wenn Sie längere Zeit nicht vor Ort sein werden und keine Besichtigungstermine stattfinden können,
- bei weiteren, nicht genannten Umständen, die einer erfolgreichen Vermittlung im Wege stehen.
Diese Informationspflicht betrifft auch die Personen, die Sie ggf. damit beauftragt haben, Ihre Interessen zu vertreten. Sorgen Sie bitte dafür, dass Ihre Vertretung von dieser Informationspflicht Kenntnis erhält. Sollte City-Wohnen nachweislich einen Schaden durch die Nichterfüllung dieser Informationspflichten entstehen, hat City-Wohnen einen Schadensersatzanspruch.
- Berechtigung zur Vermietung und behördliche Anmeldung
Sie versichern City-Wohnen zur Vermietung bzw. Untervermietung berechtigt zu sein und ggf. den Eigentümer bzw. die zuständige Verwaltung davon in Kenntnis gesetzt zu haben. City-Wohnen haftet nicht für Schäden, die aus einer unerlaubten Untervermietung entstehen (BGB § 540 und § 553). Eine behördliche Anmeldung des Mieters muss möglich sein.
- Datenschutz der Interessenten
Alle Ihnen bzgl. der Vermittlung anvertrauten Daten der Interessenten sind von Ihnen streng vertraulich zu behandeln.
- Anfragen von Interessenten für weitere Personen oder Zeiträume
Anfragen von durch City-Wohnen vermittelten Interessenten für weitere Personen, bzw. weitere Zeiträume sind City-Wohnen unverzüglich mit zu teilen. Eine dadurch entstandene Vermietung gilt als Vermittlung durch City-Wohnen.
- Kündigung bzw. Beendung der Beauftragung
- Ihr Auftrag ist unbefristet. Sie können die Beauftragung jedoch jederzeit schriftlich kündigen (Email, Fax oder Brief). Die Verpflichtungen aus Punkt 3a, Punkt 5 und Punkt 6 bleiben davon unberührt.
- Eine Verlängerungsabsicht bzw. -option für das Mietverhältnis ist City-Wohnen sofort mitzuteilen, spätestens jedoch einen Monat vor Ablauf des ursprünglichen Mietzeitraumes. Danach wird City-Wohnen das Objekt wieder zur Vermittlung freigeben und aktiv bewerben. Das Nichteinhalten dieser Frist kann zu Schadensersatzansprüchen von City-Wohnen führen.
- Haftungsbegrenzung
- City-Wohnen ist kein Vertragspartner im Mietvertrag und übernimmt als Wohnraumvermittler keine Verantwortung für Schäden an der Mietsache bzw. für Schäden, die durch die Vermietung oder bei Vertragsbruch des Mieters entstehen.
- Ebenso kann City-Wohnen trotz aller Sorgfalt keine Haftung übernehmen für falsche Angaben des Interessenten.
- Eine Haftung von City-Wohnen für den Fall nicht zustande gekommener Vermittlungen ist ausdrücklich ausgeschlossen.
- Schadensersatzansprüche gegen City-Wohnen sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem oder im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit auch fahrlässigem Verhalten oder Gefährdungshaftung beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt ein Jahr. Der Beginn der Verjährungsfrist bestimmt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- City-Wohnen geht davon aus, dass sämtliche, im Bereich der Vermittlungstätigkeit übermittelten und veröffentlichten Daten richtig sind und pflegt ihren Datenbestand mit äußerster Sorgfalt. Dennoch kann City-Wohnen keine Verantwortung für die Richtigkeit übernehmen. Datenänderungen können zu jeder Zeit durchgeführt werden, inkl. Preisänderungen.
- Gerichtsstand
- Gerichtsstand für Aufträge von Wohnraumanbietern an City-Wohnen Berlin ist Berlin.
- Gerichtsstand für Aufträge von Wohnraumanbietern an City-Wohnen Hamburg ist Hamburg.
Stand 21.07.2008
Zusatz AGB für Anbieter von City-Wohnen Hamburg
- Schufa-Auskunft
City-Wohnen Hamburg bietet Vermieter die Möglichkeit eine SCHUFA-Auskunft für Sie einzuholen. Dieser Service für Vermieter erfolgt nur auf Anfrage der Vermieter. Vermieter, die City-Wohnen Hamburg mit der Vermittlung Ihres Wohnraums beauftragt haben, willigen mit der Zustimmung zu den AGB für Anbieter von Wohnraum auch folgende Bedingungen ein:
- Als Wohnraumanbieter bevollmächtigen Sie City-Wohnen Hamburg zur Einholung von SCHUFA-Auskünften. Hierzu hat City-Wohnen Hamburg einen Vertrag mit der SCHUFA abgeschlossen.
- Damit City-Wohnen Hamburg ihre daraus bestehenden Verpflichtungen zur Abgabe von Meldungen nachkommen kann verpflichten Sie sich gegenüber City-Wohnen Hamburg zum Zwecke der Weiterleitung an die SCHUFA folgende Informationen zu melden:
- offene Forderung nach Titulierung nach einer wirksamen Kündigung gem. den §§ 543 Abs. 2 Nr. 3, 569 Abs. 3 BGB bzw. wegen Zahlungsverzug nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB
- Wurde eine Forderung an die SCHUFA gemeldet, so verpflichten Sie sich auch die Erledigung bzw. den Ausgleich dieser Forderung zu melden.
- Eine Verarbeitung oder Nutzung dieser Informationen durch City-Wohnen zu anderen als den genannten Zwecken ist ausdrücklich ausgeschlossen. City-Wohnen stellt Sie von allen Ansprüchen frei, die aus einer nicht den Zwecken entsprechenden Verarbeitung und Nutzung gegenüber Ihnen geltend gemacht werden.
Stand 18.01.2012